Guten Tag,
kann der Erwerb eines PKW-Stellplatzes bzw. des Sondernutzungsrechts an einem Stellplatz komplett sofort als Werbungskosten angesetzt werden, wenn der Stellplatz vermietet werden soll? Oder erfolgt eine Abschreibung? Wenn Abschreibung, wie hoch und für wie lange? 2% für 50 Jahre?
Viele Grüße
Peter
Abschreibung PKW-Stellplatz
28. Juni 2016
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Frage vom 28. Juni 2016 | 21:00
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschreibung PKW-Stellplatz
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