>Abschreibung Garten
Vielen Dank! Hast mir wirklich gut geholfen!
Das Garten steht dem Mieter alleinig zur Verfügung, weil er ein Einfam.haus alleine bewohnt. Die Vermieter wohnen woanders.
Hauptsächlich wurden Erdarbeiten durchgeführt, da sich der Garten früher in einem Hang befand.
Die Büsche, die eingepflanzt haben, stellen keine Umzäunung dar, sondern sind nur zur Deko gepflanzt worden.
Also für alles 10 Jahre! Super! Ich ging von der Abschreibung mit dem Haus, also 50 Jahre aus!
P.S. sollte ich unterscheidet zwischen Garten und Terrasse? Denn die Terrasse wurde nicht komplett neu gestaltet; sie bestand in der vorhandenen Form auch nachdem neue Fließen gelegt wurden.
--> Garten: AfA 10 Jahre
--> Terasse: Erhaltungsaufwand?
Jedoch: Terrasse und Garten grenzen aneinander.
-- Editiert Amaly am 20.08.2012 22:32
von Amaly am 20.08.2012 22:17
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