Hallo Forum,ich habe mit den Antworten hier bisher sehr gute Erfahrungen gemacht, aus diesem Grunde hier noch einmal.Wir haben eine in unserem Einfamilienhaus liegende Einliegerwohnung zur einer Ferienwohnung umgestaltet. Dieses hat etwa knapp ein Jahr gedauert. Die Wohnung war davor bereits als normale Mietwohnung vermietet und das Finanzamt hat auch wie gewünscht die Abschreibung der Wohnung akzeptiert. Es es möglich für diese notwendige Zeit der Umgestaltung (Möbelbeschaffung etc.) die Werbungskosten (also Schuldzinsen aus dem Darlehen, Abschreibung etc.) voll anzusetzen oder muß die Umgestaltungszeit (weil ja nicht vermietet werden konnte) entsprechend berücksichtgt werden?Mit Dank für die AnwortenKopeke
So lange eine "Vermietungsabsicht" besteht und auch durch eine spätere Vermietung nachgewiesen werden kann (egal, ob langfristig oder als FeWo), sind die Kosten voll abziehbar. Maßgeblich ist, dass (zumindest in Zukunft wieder) Einnahmen aus dem Objekt erzielt werden.-- Editiert von mampfred am 31.08.2007 08:16:44