Der Gatte arbeitet 200 Km weit weg. Die Familie übersiedelt dorthin (das EFH wird vermietet) ,baut ein Haus, kann sich aber nicht anpassen (das Kind bekommt psychische Probleme). Nach einem Jahr (Schuljahr des Kindes) übersiedeln die Frau und das Kind wieder zurück zum ersten Wohnsitz. Die ganze Familie meldet sich wieder um ( Hauptwohnsitz) . Das Haus wird sofort vermietet (später verkauft) und der Gatte nimmt eine Mietwohnung am Arbeitsort.
Wichtig ist vielleicht auch: das Haus wird vermietet weil die Schuldenrückzahlung sehr hoch ist, außerdem ist es für den Gatten allein viel zu groß!
Die Abschreibung der Dienstwohnung wird vom Finanzamt abgelehnt . Ist das Korrekt oder hat eine Berufung eine Aussicht auf Erfolg?
-- Editiert von Betra am 01.04.2004 15:47:17
Abschreibung Dienstwohnung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Du meinst wahrscheinlich die steuerliche Absetzung der Miete des Zweitwohnsitzes im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten.
Da Du Dich hier völlig anders ausgedrückt hast, ist mir nicht klar, ob Du die Angaben in der Steuererklärung korrekt eingetragen hast.
Denn zur Klarstellung:
Der Mieter kann Mietwohnungen nicht abschreiben.
Eine Dienstwohnung ist eine vom Arbeitgeber gestellte Wohnung.
Die Gründung der doppelten Haushaltsführung muss beruflich veranlasst sein. Das ist bei Euch allenfalls indirekt der Fall. Die doppelte Haushaltsführung ist entstanden, weil Du mit Deinem Sohn an den alten Wohnort zurück gezogen bist. Ursache dafür waren psychische Probleme des Sohnes. Das sind aber leider keine beruflichen Gründe.
Indirekt ist das Ganze beruflich veranlasst, weil die psychischen Probleme erst durch den beruflich bedingten Ortswechsel des Ehegatten hervorgerufen wurden.
Ob das für eine Anerkennung der doppelten Haushaltsführung reicht, bezweifle ich.
Du kannst aber auf jeden Fall einen Einspruch (keine Berufung) gegen den Steuerbescheid einlegen und noch einmal darlegen, warum die Begründung der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlasst ist. Ob das Erfolg hat, musst Du dann abwarten.
Der Einspruch muss innerhalb von 4 Wochen nach der Zustellung des Stuerbescheides erfolgen.
Wenn die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt wird, dann könnt ihr auf jeden Fall die Fahrten zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen. Falls Ihr das noch nicht gemacht habt, solltet ihr das auch über den Einspruch geltend machen.
Du hast es richtig verstanden. Die doppelte Haushaltsführung war gemeint.
Komisch ist es schon, daß die Familie nicht die Möglichkeit hat, eine Entscheidung zurückzunehmen, wenn sie sich am neuen Ort nicht einleben kann. Vor unserem Umzug konnte ja mein Mann die Kosten für seine Wohnung ja abschreiben. Wenn ich am diesem neuen Ort Arbeit gesucht hätte und keine gefunden, am alten Ort aber schon, da wäre der neue Umzug also beruflich bedingt?
Das hat ja mit meinem Mann nichts zu tun!
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Wenn Du am alten Ort Arbeit gefunden hättest, dann wäre der Umzug beruflich bedingt. Die Arbeitsaufnahme und der Umzug müssen natürlich zeitlich zusammen passen, also nicht erst umziehen und dann Job suchen.
Das war mir eine große Hilfe, da ich das als Grund für den Einspruch ewähnen kann.
Ubersiedeln wegen der Probleme des Kindes hätte nichts gebracht. Ich dachte, meine berufliche Tätigkeit sei aus der Sicht meines Mannes kein beruflicher Grund.
Es war der Fall: ich habe soger einen Monat vorher an meinem alten Wohnort wieder Arbeit gefunden und bin dann erst übersiedelt.
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