Abschreibung Anschaffungskosten eines Hauses

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ari1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschreibung Anschaffungskosten eines Hauses

Es geht um das Thema Abschreibung für Vermietung:
Die Anschaffungskosten eines Hauses können laut Steuergesetz linear (je nach Baujahr des Hauses) linear über 40 bis 50 Jahre abgeschrieben werden.
Da das Haus im Jahre 1915 gebaut wurde, gehe ich von einer linearen Abschreibung aus (mit 2,5 % , 40 Jahre).
Letztes Jahr habe ich die Steuererklärung noch machen lassen, aber ich wollte mich dieses Jahr selbst damit befassen.

Meine Steuerberaterin ist wie folgt vorgegangen:
Anschaffungskosten(Kaufpreis des Hauses)
+ Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grunderwerbssteuer)
+ Anschaffungsnahe Herstellungskosten für den Modernisierungsaufwand
__________________________________________________
= Summe Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten aufteilbar im Verhältnis 39%/61%

Die o.g Summe hat sie wie oben beschrieben verteilt nach Grund/Boden (39 %)
und 61 % Gebäude. Der Bodenrichtwert wurde aus der Tabelle BorisNRW entnommen und mit der Grundstücksgröße multipliziert, so dass man dann einen Grundstückswert ansetzen und das Verhältnis 39 %/61% bilden konnte.

Ich habe mir nun ein Steuerprogramm gekauft.
Auch hier kann man die Aufteilung manuell nach dem Verhältis 39%/61 % vornehmen.
Allerdings werden die anschaffungsnahen Herstellungskosten(für Modernisierung etc.) separat erfasst. Hier gibt es keine Eingabemöglichkeit und Trennung nach Grund/Boden und Gebäude.

So ergäbe sich folgende Rechnung:
Anschaffungskosten(Kaufpreis des Hauses)
+ Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grunderwerbssteuer)
__________________________________________________
= Summe Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten aufteilbar im Verhältnis 39%/61 %
+ Anschaffungsnahe Herstellungskosten (Im Programm erfolgt keine Aufteilung)

Meine Frage:
Müssen diese Herstellungskosten in 1. dazugerechnet werden?
Oder wie in 2. separat erfassst werden und hier erfolgt keine Verteilung auf Grund und Boden + Gebäude?

Des Weiteren habe ich die Frage:
Wie verhält es sich mit weiteren Aufwendungen, die in den drei Jahren nach der Anschaffung getätigt werden?
Muss dann die Rechnung und Abschreibung immer wieder von Neuem korrigiert werden?
Oder werden die Herstellungskosten dann als nachträgliche Herstellungskosten erfasst?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2055 Beiträge, 1183x hilfreich)

Zitat:
Allerdings werden die anschaffungsnahen Herstellungskosten(für Modernisierung etc.) separat erfasst. Hier gibt es keine Eingabemöglichkeit und Trennung nach Grund/Boden und Gebäude.
Entfallen die möglicherweise zu 100% auf das Gebäude?
Zitat:
Wie verhält es sich mit weiteren Aufwendungen, die in den drei Jahren nach der Anschaffung getätigt werden?
Ein Blick ins Gesetz (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ):
Zitat:
Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Zu diesen Aufwendungen gehören nicht die Aufwendungen für Erweiterungen im Sinne des § 255 Absatz 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen.

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