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Abschlusstipp: Übernahme- bzw. Übergabeprotokoll, Fotos, Zeugen

AFP VOM 8.2.2001 | Ratgeber - Mietrecht | 599271 Aufrufe
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renovierung, schönheitsreparaturen, mietvertrag

Streitereien bezüglich des Zustandes der Wohnung sowie vermeintlich fälligen Renovierungsarbeiten können über Monate hinwegdauern. Daher ist es ratsam, sich bereits im Vorfeld zu schützen.
Hierfür bietet es sich an, bei Mietbeginn ein Wohnungsübernahmeprotokoll und bei Auszug ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Solche Protokolle sind dabei von beiden Parteien zu unterschreiben .
Des Weiteren sind Fotos der einzelnen Räume bei Ein- und Auszug sowie ein Bekannter als Zeuge für den Wohnungszustand oft hilfreich.


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Seite 1: Renovierung und Schönheitsreparaturen - Worum es geht
Seite 2: Was sind Schönheitsreparaturen?
Seite 3: Ist die Schönheitsreparaturklausel wirksam? Gängige Beispiele
Seite 4: Umfang und Anspruch von Schönheitsreparaturen
Seite 5: Pauschalbetragsvereinbarung
Seite 6: Typische Probleme: Umbau, Verweigerung, Verjährung
Seite 7: Kurzcheck-Liste: Müssen Sie renovieren?
Seite 8: Abschlusstipp: Protokolle, Fotos, Zeugen

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