Abschlusstipp: Übernahme- bzw. Übergabeprotokoll, Fotos, Zeugen
AFP VOM 8.2.2001 | Ratgeber - Mietrecht | 599271 Aufrufe Mehr zum Thema:renovierung, schönheitsreparaturen, mietvertrag
Streitereien bezüglich des Zustandes der Wohnung sowie vermeintlich fälligen Renovierungsarbeiten können über Monate hinwegdauern. Daher ist es ratsam, sich bereits im Vorfeld zu schützen.
Hierfür bietet es sich an, bei Mietbeginn ein Wohnungsübernahmeprotokoll und bei Auszug ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Solche Protokolle sind dabei von beiden Parteien zu unterschreiben .
Des Weiteren sind Fotos der einzelnen Räume bei Ein- und Auszug sowie ein Bekannter als Zeuge für den Wohnungszustand oft hilfreich.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Renovierung und Schönheitsreparaturen - Worum es gehtSeite 2: Was sind Schönheitsreparaturen?Seite 3: Ist die Schönheitsreparaturklausel wirksam? Gängige BeispieleSeite 4: Umfang und Anspruch von Schönheitsreparaturen Seite 5: PauschalbetragsvereinbarungSeite 6: Typische Probleme: Umbau, Verweigerung, VerjährungSeite 7: Kurzcheck-Liste: Müssen Sie renovieren?Seite 8: Abschlusstipp: Protokolle, Fotos, Zeugen


