Hallo,
nach Ablauf eines Probearbeitsvertrages ist eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich.
Was sollte am besten für den Mitarbeiter im Arbeitszeugnis als Abschlussformulierung stehen, damit diese nicht hinderlich ist?
Wenn Bezug auf einen Probearbeitsvertrag genommen wird, dann impliziert das ja, dass der Mitarbeiter aus welchen Gründen auch immer nicht geeignet war. Der Probearbeitsvertrag war ja zeitlich befristet. Wäre es dann nicht am besten, wenn sowas drinsteht, wie "Mitarbeiter ... konnte nach Ablauf der zeitlichen Befristung aus betriebsbedingten Gründen leider nicht weiterbeschäftigt werden."?
Was meint ihr?
Viele Grüße
Terence
Abschlussformulierung nach Probearbeitsvertrag
7. Oktober 2015
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Frage vom 7. Oktober 2015 | 11:38
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 5x hilfreich)
Abschlussformulierung nach Probearbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 7. Oktober 2015 | 14:12
Von
Status: Weiser (17378 Beiträge, 6471x hilfreich)
Ein Arbeitszeugnis soll wahr und wohlwollend sein. Das ist die Crux dabei.
Für ein Probearbeitsverhältnis scheinen mir 'betriebliche Gründe' eher dubios - was soll sich denn in solcher, eher doch kurzen Zeit ergeben haben oder eingetreten sein an 'betrieblichen Gründen'?.
#2
Antwort vom 7. Oktober 2015 | 14:17
Von
Status: Unbeschreiblich (38385 Beiträge, 13987x hilfreich)
Bei einem so kurzen Arbeitsverhältnis muss das Zeugnis ein Lückenzeugnis sein. Geht gar nicht anders. Alles andere würde mich stutzig machen. Insofern ist @ blaubärs Gefühl schon völlig richtig.
wirdwerden
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