Abschleppdienst meldet Auto nach Totalschaden nicht ab!

8. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Larynx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschleppdienst meldet Auto nach Totalschaden nicht ab!

Hallo,

ich hatte vor über einem Monat auf der Autobahn ein Motorproblem. Dank meinem Versicherer wurde ein Abschleppdienst gerufen welcher mich abschleppte und Zahnriemenriss inkl. Kolbenfresser diagnostizierte. Er bot mir daraufhin die Abmeldung meines Fahrzeuges an, solle ihm nur die Unterlagen (beide Zulassungsbescheinigungen) bringen. Da das Auto im Wert eh keine Reparatur mehr gerechtfertigt hätte und der Unterhalt viel zu hoch war, tat ich dies ohne fragen und ohne schriftliche Belege. Er meinte, es wird spätestens in 2 Tagen abgemeldet.

Jetzt, über einem Monat nach dem bringen der Unterlagen ist das Auto noch immer nicht abgemeldet. Der Händler reagiert auf Mails nicht und brüllt nur kurz ins Telefon bei anrufen. Was kann ich tun? Soll ich ihn mahnen? Mir entstehen dadurch ja Kosten (Versicherung, Steuer, ...). Bin ratlos...

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119467 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Larynx):
brüllt nur kurz ins Telefon bei anrufen.

Und das sind nur Grunzlaute oder auch was mit Inhalt?



Warum macht man das nicht selbst sondern gibt einem völlig Unbekannten diese Unterlagen ohne was schriftliches die Unterlagen?



Per Einschreiben die Abmeldung anmahnen, Fristsetzung nach Datum (14 Tage sollten reichen).

Wenn man Glück hat, dann macht der das.

Anderenfalls müsste man ihn verklsgen oder sich die Nummernschilder und neue Zulassungsbescheinigungen besorgen und das ganze dann selbst machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Larynx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das sind nur Grunzlaute oder auch was mit Inhalt?


Eine gute Mischung aus beidem. Beim letzten mal sagte er was, das irgendwer den KFZ-Brief irgendwo vergessen hat und dies am nächsten Tag geschehen solle... Natürlich war dies nicht der Fall.

Warum nicht selbst? Hier ein wenig mimimi meinerseits. Neuer Arbeitgeber (1. Tag) mit viel Einarbeitung und 6-Tage Woche. Kaum Zeit und daher froh über Entlastung. Das Auto war Bj 95 und hatte mehr Mängel als funktionstüchtige Teile. Das mich hier noch jemand so übern Tisch zieht war für mich einfach nicht mehr absehbar.

Völlig unbekannt auch nicht. Firma beim Automobilclub (vergaß leider welcher genau) und Vermietung des Ersatzwagens klappte auch einwandfrei. Gab die Unterlagen mit dem Leihwagen gleichzeitig ab.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.721 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen