Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Ausländerrecht » 

Abschiebungen aus Deutschland in andere EU - Staaten - rechtmäßig?

Von Rechtsanwältin Isabelle Wachter
11.12.2009 | Ratgeber - Ausländerrecht | 3130 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Abschiebung

Das BVerfG hat in jüngster Zeit dem Eilantrag eines in Deutschland um Asyl suchenden Eritreers gegen dessen geplante Abschiebung nach Griechenland stattgegeben (Pressemitteilung des BVerfG Nr. 137 v. 9. 12. 2009). Schon im September 2009 hatte das BVerfG die Abschiebung eines Iraners nach Griechenland auf die gleiche Weise ausgesetzt. Es zeichnet sich ab, dass die starre Regelung der so genannten „Dublin - II - Verordnung“ (RL des Rates v. 18.02.2003), wonach Asylsuchende, die hierzulande einen Asylantrag stellen, aber schon vorher in einem anderen Mitgliedsstaat der europäischen Union um Asyl ersucht haben, in diesen zu überstellen sind, in Zukunft in dieser Absolutheit nicht mehr gelten wird.

Das BVerfG hat bereits angedeutet, dass bei der Rechtmäßigkeit von Abschiebungen in andere EU-Staaten zukünftig berücksichtigt werde, ob das Asylverfahren dort ebenso wie in Deutschland unter Wahrung der Interessen und Grundrechte der Betroffenen durchgeführt werden könne. Auch die gegenwärtige Belastung des für das Verfahren eigentlich zuständigen EU-Staates mit Asylverfahren soll Berücksichtigung finden.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Isabelle Wachter
Offenbach
103 Bewertungen
Miet und Pachtrecht, Ausländerrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht
 Pers. Direktanfrage 

Eine endgültige Entscheidung des BVerfG soll Mitte des Jahres 2010 ergehen.

Für Betroffene kann diese neue Entwicklung in der Rechtsprechung bedeuten, dass sie nicht unmittelbar in einen anderen EU-Staat abgeschoben werden, sondern zunächst in Deutschland gerichtlich überprüft wird, ob eine solche Abschiebung unter Berücksichtigung der Interessen des Betroffenen rechtmäßig ist. Während dieser Zeit könnten sich Betroffenen weiter in Deutschland aufhalten.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97908
beantwortete Fragen
11
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?