Abrissverfügung trotz Bestandsschutz

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Benefaktor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrissverfügung trotz Bestandsschutz

Hallo liebe Community,

bisher habe ich immer nur mitgelesen, nun habe ich allerdings eine Frage, die ich bisher hier in solch einer Form nicht gefunden habe. Ich möchte gerne ein Grundstück mit Haus über eine Zwangsversteigerung erwerben, für das im Gutachten ein Bestandsschutz vermerkt ist. Nun habe ich mit der Maklerin gesprochen und diese sagte mir, dass es eine Abrissverfügung gibt, die rechtskräftig ist, da vom damaligen Eigentümer nicht widersprochen wurde. Daraufhin habe ich mit der Bauaufsicht telefoniert, welche mir sagte, dass es dafür nie eine Baugenehmigung gab und daher die Abrissverfügung besteht. Ich habe ich mich dann an den Sachverständigen gewendet, der das Gutachten geschrieben hat um herauszufinden, warum er einen Bestandsschutz vermerkt hat. Dieser sagte mir dann, dass es damals eine Baugenehmigung gegeben haben muss (Baujahr circa 1940) und das Grundstück voll erschlossen ist.

Die Rechtspflegerin konnte mir leider kaum Auskunft geben und sagte, dass ich mich mit den eben genannten Informationen an einen Rechtsanwalt wenden sollte, der auf Baurecht spezialisiert ist. Dieser könnte eventuell mehr erfahren.

Meine Frage ist nun, ob jemand eine Idee hat, an wen ich mich noch wenden kann um herauszufinden, ob es ursprünglich eine Baugenehmigung gab, oder ob nur ein Rechtsanwalt mehr Einblick erhalten kann (Bisher gesprochen habe ich mit: Maklerin, Rechtspflegerin, Baufaufsicht und Gutachter).
Gesetz den Fall es hätte mal eine Baugenehmigung gegeben, könnte ich über einen Rechtsanwalt die Abrissverfügung anfechten? Wenn ja, welche Fristen müssten da eingehalten werden?

Ich hoffe, dass mein langer Text verständlich ist und freue mich über jede Antwort!

Freundliche Grüße!

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
um herauszufinden, ob es ursprünglich eine Baugenehmigung


Selbst, wenn es eine Baugenehmigung gegeben hätte, dann ist die offenbar nicht mehr auffindbar. Schließlich hat die Bauaufsicht offensichtlich nichts vorliegen und der Eigentümer konnte auch keine vorliegen. Da würde ich nicht erwarten, dass ein RA oder jemand anders in den Unterlagen plötzlich eine Baugenehmigung finden könnte.

Hier gilt es also herauszufinden, ob es trotz Abrissverfügung eine Duldung gibt. Wie alt ist denn die Abrissverfügung schon?
Wenn es noch keine Duldung gibt, dann stellt sich die Frage ob man eine Duldung erreichen kann, d.h. die Zusage der Bauaufsicht, dass die Abrissverfügung nicht vollstreckt wird.

Oder wäre sogar eine nachträgliche Baugenehmigung denkbar?

Für diese Dinge könnte dann aber ein auf Baurecht spezialisierter RA nützlich sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Benefaktor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Die Abrissverfügung existiert wohl schon etwas länger, genau konnte der Herr der Bauaufsicht mir dies nicht sagen. Allerdings merkte er an, dass das Gebäude auf jeden Fall abgerissen werden muss und selbst die Genehmigung eines Neubaus sehr unwahrscheinlich wäre. Deswegen vermute ich, würde es wohl auch keine Duldung geben.

Ich werde mich dann mal mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

Kurze Frage noch zum Schluss: Mir als Laie erschließt es sich nicht, wie ein Grundstück vollständig erschlossen und seit 1940 bebaut sein kann aber dennoch keine Baugenehmigung existiert. Kann mir dazu jemand etwas sagen? Sorry, falls die Frage doof ist.

Freundliche Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Benefaktor):
Kann mir dazu jemand etwas sagen?


Ist doch ganz einfach: es wurde drauflosgebaut. Und so lange es nicht auffällt, weil alles störungsfrei läuft und die Abgaben gezahlt werden, kräht kein Hahn danach.

Es gibt mehr Schwarzbauten als Du glaubst - auch viele geduldete.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Benefaktor):
Mir als Laie erschließt es sich nicht, wie ein Grundstück vollständig erschlossen und seit 1940 bebaut sein kann aber dennoch keine Baugenehmigung existiert.

Ganz einfach, die Alliierten wollten damals eine Meinungsänderung beim Deutschen Volk herbeiführen. Deshalb haben sie solange Bomben auf sie geworfen, bis die Deutschen ihre Meinung geändert haben. Als Nebenwirkung sind auch viele Unterlagen verloren gegangen.
Und nach 1945 war das Interesse an einer Rekronstruktion der Unterlagen schlicht nicht vorhanden, ma hatte andere Sorgen. Man ging davon aus, "das steht schon länger da, wird schon seine Richtigkeit haben".


Oder der alte Eigentümer hat die Unterlagen verloren.



Man sollte nie ein Haus kaufen, ohne sich davon überzugt zu haben, das die Baugenehmigung existiert und das gemäß Baugenehmigung gebaut wurde.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Benefaktor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke auch für die dazugekommenen Antworten!

Natürlich würde ich das Objekt nicht kaufen, wenn ich keine Duldung erwirken kann oder Unterlagen erhalte, die die Baugenehmigung bestätigen. Eine brache Fläche Land wäre den Preis und den Aufwand für den Abriss nicht wert.

Freundliche Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Also dann dieses Objekt vergessen und ein anderes suchen.

So wie das klingt, würde ein Kauf nur fortgesetzten Ärger bringen.

0x Hilfreiche Antwort

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