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Abriss Wochenendhaus ?!

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Abriss Wochenendhaus ?!

Hallo an alle !!

Ich habe ein ganz wichtiges anliegen.
Meiner Mama ist nach einem Hausbrannt nur noch ein Wochenendhaus geblieben ( 1960 erbaut und 3x5 m²)Also wirklich sehr klein.
Das ist das Einzige was sie jetzt noch hat und nun hat jemand der sie nicht leiden kann beim Landkreis bescheid gegeben, dass das mal geprüft werden soll.

Nun waren die lieben Leute vom Bauamt dort und sagen das Wochenendhaus darf dort nicht stehen und soll abgerissen werden. Was für meine Mama natürlich schrecklich wäre
!!

Als dieses Grundstück und das Wochenendhaus ihr damals von ihrem Bruder überschrieben wurde, bekam sie auch die schriftliche Genehmigung von 1960 die zu der Zeit noch vom Bürgermeister selbst ( also einer kleinen Gemeinde ) selbst genehmigt wurde( was so üblich war in dem kleinen Dorf). Und das Original hat sie dem Landkreis vorgelegt, die aber sagten, dass das keinerlei Bedeutung habe, denn es hätte vom Landkreis selbst genehmigt werden müssen und davon gibt es keine Genehmigung und es wird auch keine geben.

Nun möchte ich fragen, wie das aussieht. Hat diese Genehmigung die 1960 stattfand wirklich keine Bedeutung? An dem Wochenendhaus wurde seit dem auch nichts verändert.

Liebe Grüße


-- Editiert am 09.07.2011 23:11


von Tatia11 am 09.07.2011 23:08
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>Abriss Wochenendhaus ?!

Nein, da gibt es leider keinen Bestandsschutz, der Landkreis hat recht.

Ausnahme: Man kann sich auf die Pirmasenser Amnestie berufen,
siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20040902_1bvr186002.html

Das gilt aber ausschliesslich im Sprengel der Bezirksregierung der Pfalz, LRA Pirmasens.

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von flawless am 10.07.2011 17:34
Status: Tao (6243 Beiträge)
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>Abriss Wochenendhaus ?!
Das ist wirklich schade. Ich dachte die Genehmigung hat Bedeutung, weil es ja damals nunmal so gemacht wurde in der Gemeinde. Lg

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von Tatia11 am 10.07.2011 21:17
Status: Frischling (3 Beiträge)
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