>Abrechnungszeitraum Hosting
quote:
Die nutzungsunabhängigen Zahlungen sind im Voraus zahlbar.
Das sagt also aus, das VOR dem 13.07. abzurechnen ist.
Bist du Verbraucher oder Unternehmer?
Im übrigen ist man auch bei einer Rücklastschrift nicht unbedingt automatisch in Verzug.
Zwischen dem Zugang der Rechnung und dem Tag des Einzugs muss ein angemessener Zeitraum gewährt werden, um die Rechnung zu prüfen und für Deckung sorgen zu können.
Geht die Rechnung also nicht nachweisbar zu, wäre das Pech für den Anbieter, da der Kunde mangels Prüfungsmöglichkeit des Zahlbetrages nicht in Verzug geraten ist.
Trotz der geplatzten Rücklastschrift.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
von Harry van Sell am 13.07.2011 00:41
Status: Tao (17168 Beiträge)
Userwertung:
2,9
(von 507 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden