Hallo,
ein AN hat eine Vollzeitstelle bei AG X, die zum 30.10. endet. Der AN hat einen AV für eine Teilzeitstelle (sozialversicherungspflichtig) bei AG Y vorliegen, die ab dem 30.10. beginnen würde. Ohne näher ins Detail gehen zu wollen, stellt sich dem AN die Frage, ob er das Folgende richtig bewertet:
Die Stelle bei AG X wird im Oktober mit Steuerklasse I, die bei AG Y mit Steuerklasse VI abgerechnet. Ab November kann dann der AG Y den AN mit Steuerklasse I abrechnen.
Ist das so korrekt oder entstehen durch die Überschneidung des einen Tages irgendwelche Probleme?
Danke.
-- Editiert von Moderator am 08.09.2017 18:40
-- Thema wurde verschoben am 08.09.2017 18:40
Abrechnung/Steuerklasse bei überschneidenden Arbeitsverhältnissen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Faktisch zum 30. 10. - mag sein, aber auch vertraglich? Zu erwarten wäre 31. 10, auch wenn das in diesem Jahr ein Feiertag ist.
Und Beginn wirklich 30. 10 - es folgen 2 Feiertage. Sollte doch anders zu lösen sein.
Ansonsten - wenn es denn nun mal so wäre, wie du darstellst - müsste der 30. 10 meines Wissens bei Y mit Steuerkalsse Vl laufen, bei X aber mit dem üblichen Steuersatz, der für dich richtig ist.
P.S. Ist aber Steuerrecht, deswegen eher Mutmaßen als Wissen.
Ok, in dem Beispiel hier habe ich andere Monate genommen, sodass es zu nicht bedachten "Problemen" bzgl. der Feiertage gekommen ist. Das Ende zum 30. des Monats (bei einem Monat mit 31 Tagen) hängt mit den nicht näher beschriebenen Details zusammen. Aber die eigentliche Frage hast du mir ja beantwortet - danke dafür.
Und sorry für das Erstellen im falschen Forum. Evtl. kann ein Mod den Beitrag ins Steuerrecht verschieben, wenn dies möglich ist?
Und jetzt?
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