Abrechnung von Überstunden nach Kündigung
Hallo allerseits,
zu meiner Situation: im AV steht die folgende Formulierung: "Der AN ist verpflichtet, Mehr- und Überarbeit in gesetzlich zulässigem Umfang nach Anordnung durch das Unternehmen zu leisten. ... Mit der genannten Vergütung sind alle Tätigkeiten abgegolten, die der Arbeitnehmer aufgrund dieses Vertrages zu leisten hat. Insbesondere erfolgt keine gesonderte Vergütung für Mehr- oder Überarbeitsstunden".
Seit fünf Monaten habe ich bei der Firma Tag für Tag Überstunden gemacht, im Durchschnitt ca. 10 pro Woche und 40 pro Monat. Dies ist eigentlich ein Verstoß gegen § 3 AZG. Solche Überstunden sind aber in der Firma (die relativ klein ist) ein Muss und werden von jedem erwartet. Weder Arbeits- noch Überstunden wurden erfasst. Der AG hat das Arbeitsverhältnis in der Probezeit gekündigt. Ich habe dann meine Arbeitszeit in der Tabelle erfasst, der Anwalt hat ein Schreiben verfasst und um die Abrechnung der Überstunden gebeten, der AG hat aber nicht reagiert.
Nun gehe ich vor Gericht, um die Überstunden bezahlt zu bekommen. Auch wenn dies vertraglich nicht vorgesehen wurde, sieht der Anwalt große Erfolgschancen, da weder Arbeits- noch Überstunden erfasst wurden, was schon ein Verstoß gegen § 16 Abs. 2 AZG: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen." Der Anwalt hat um Nachweise gebeten. Diese sind z.B. Einzelfahrkarten, die ich im Laufe der fünf Monate gekauft habe (wenn nicht mit dem Fahrrad zur Arbeit bekommen). Der Anwalt meinte, der beste Nachweis wäre ein Mitarbeiter als Zeuge. Das wäre doch Selbstmord für den Mitarbeiter, wenn er vor Gericht gegen seinen Arbeitgeber aussagt, dem er per Gesetz treu sein muss. Der AG kann ja auch einen „Zeugen" finden, der für ihn aussagt.
Meine Frage hier: inwieweit sind solche Zeugen überhaupt sinnvoll, die nicht neutral sein können? Leider gibt es keinen Ex-Kollegen, der für mich aussagen könnte. Darf das Gericht die Aussagen eines Mitarbeiters als Beweis sehen, der für den AG aussagt? Wie kann ich mich gegen den Fall wehren?
Sorry für zu viel Text und danke für Eure Beiträge!
-- Editiert sparer am 26.05.2012 09:12
von sparer am 26.05.2012 09:05
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>Abrechnung von Überstunden nach Kündigung
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Da ich mich mit den Regeln nicht auskenne, können Sie bitte näher erläutern, warum die Klausel im AV unwirksam ist? Welche Formulierung(en) ist(sind) unwirksam?
Der AG wird sicherlich abstreiten, dass Überstunden angeordnet wurden. Das müsste der AG auch beweisen. Der AG ist ja nach § 16 Abs. 2 AZG verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen. Kommt der AG seiner Pflicht nicht nach, können die Aussagen seiner Zeugen nicht als neutral bewertet werden.
von sparer am 26.05.2012 19:53
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>Abrechnung von Überstunden nach Kündigung
Überstunden müssen nicht angeordnet worden sein. Es reicht, wenn der Arbeitgeber weiß, dass Überstunden geleistet werden (müssen).
http://www.arbeitsratgeber.com/ueberstunden_0196.html"Überstunden werden geleistet, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. In Unternehmen und Institutionen mit fester Arbeitszeit sind diese zu bezahlen, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie für die Aufgabenerledigung erforderlich waren."
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von hamburgerin01 am 27.05.2012 01:24
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>Abrechnung von Überstunden nach Kündigung
Danke schön, 1000kleinesachen!
Also sieht es so aus, dass die Beweislast fast ausschließlich beim AN liegt, obwohl der AG zur Erfassung der Arbeits- und Überstunden verpflichtet ist. Meine Tätigkeit lag im Bereich Logistik: Warenannahme in der SAP, Zollanmeldung, Vorbereitung der Fracht zur Abholung, etc. Außer Einzelfahrkarten an einigen Tagen, die im Bus entwertet wurden, kann ich keine anderen Beweise vor Gereicht zeigen.
Ein Kollege würde gerne vor Gericht aussagen, da er (und alle anderen) unter den gleichen Umständen immer noch arbeiten müssen. Wenn er dies aber tut, wird er sicherlich mit Mobbing, Schikane & Kündigung seitens AG rechnen. In der Firma gibt es ca. 20 Mitarbeiter, aber leider keinen Betriebsrat. Der Chef (der auch der Inhaber ist) hat die ganze Macht. Ich bin mir sicher, dass er einen (sehr treuen) Mitarbeiter findet, der gegen mich aussagt. Gibt es für mich keinen Ausweg?
Was können hier die anderen Kollegen unternehmen, um dem Chef eine gelbe Karte zu zeigen? Gibt es vielleicht eine Behörde, die die Einhaltung von Arbeitszeiten durch Betriebe kontrollieren darf?
von sparer am 27.05.2012 11:20
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