Abrechnung und Kaution - Probleme mit Ex-Vermieter

23. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Elpa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnung und Kaution - Probleme mit Ex-Vermieter

Guten Morgen,
ich habe Probleme mit meinem Ex-Vermieter.
Fakten:
Wohnzeitraum: Nov.00 - Nov.01
Komplette Abrechnung jetzt erhalten.
Im Sommer 01 verursachte ich einen Wasserschaden. Den Zeitwert hat meine Haftpflichtversicherung erstattet.Beim Auszug unterschrieb ich im Übernahmeprotokoll, daß ich für evtl. Restsummen des Schadens aufkommen würde (war blöd, ich weiß!).Schadensersatz wurde von der Versicherung aufgrund eines Kostenvoranschlags erstattet. Eine reelle Rechnung liegt z.Z. nicht vor.

In der Abrechnung :
1) behält mein Ex-Vermieter die Differenz vom Zeitwert zu Kostenvoranschlag (431 DM) von der Kaution ein.
2) von 2000 werden 2 Posten aufgezählt: Grundsteuer und Grundsteuer-Nachzahlung
3) von 2000 wird die Gesamt-Wohnfläche (für Umrechnungsfaktor) mit 200 angegeben, im Jahr darauf mit 250. Es ist KEIN Anbau o.ä. hinzugekommen. Der Vermieter wohnt selbst im Haus und hat dort auch sein Büro.

Kann/darf das alles sein? Ich habe nur wenig Ahnung von diesen Dingen, aber einiges erscheint mir komisch....

Für Tips/Anregungen aller Art wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß

Elke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Elpa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,
gestern habe ich mit meinem Ex-Vermieter telefoniert.
1) Bzgl. Wasserschaden-Regulierung (Differenz vom Kostenvoranschlag zur Versicherungs-Erstattung) mit der Kaution findet er korrekt, obwohl er noch KEINE Rechnung hat, da er die betroffenen Räume noch NICHT renoviert hat. Er will dies im Zusammenhang mit einer weiteren Renovierung von dem Fachbetrieb machen lassen, von dem er auch den Kostenvoranschlag hat. Er zog den Vergleich eines Autounfalls an, bei dem der Geschädigte auch den Wert der Versicherung erhält nach Kostenvoranschlag unabhängig, ob er es wirklich reparieren läßt oder nicht. Hat dazu jemand einen Tip???
2) Bzgl. der Grundsteuer-Nachzahlung ist ihm "wahrscheinlich" ein Fehler unterlaufen, da diese wahrscheinlich für mehrere Jahre gilt (Die Höhe steht in keinem Verhältnis zum normalen Grundsteuer-Betrag). Dies will er bis Ende der Woche prüfen (seine Unterlagen sind angeblich beim Steuerberater...).
3) Bzgl. der "plötzlichen" Wohnflächenvergrößerung sagte er mir, daß er im Jahr 2001 in einen neuen Anbau gezogen ist, welches sein Büro ist und die Grundsteuer sei auch sehr viel teurer geworden....
Irgendwo habe ich mal gelesen, daß die Grundsteuer für Gewerbe-Flächen erheblich teurer ist und NICHT auf die restlichen Mieter umgelegt werden darf. Stimmt das? Und wenn ja, wo steht das?

Insgesamt habe ich mittlerweile doch das Gefühl, etwas "verarscht" zu werden, sorry für den Ausdruck.
Die Umlegung der Gebäude-Versicherung hat er trotzdem gemacht (hat den Fehler gestern aber auch "eingesehen"), obwohl er meiner Haftpflicht-Versicherung schriftlich mitgeteilt hat, dies nicht zu tun. Ansonsten hätte nämlich die Gebäude-Versicherung den Wasserschaden bezahlt (und zwar den Neuwert) und anschließend meine Versicherung in Regress genommen. Aber das wollte er aus Prinzip nicht.

Nun, sorry für den Roman, aber vielleicht kann mir nochmal jemand helfen.

Danke für die Antworten und überhaupt für diese Anlaufstelle.

Mit freundlichem Gruß

Elke

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