ich war 6 Monate in einer Wohnung,kein Mietvertrag,von 500 Euro Kaution habe ich 300 zurück erhalten.Es wurde nichts abgerechnet und nichts verzinst,nur 300 Euro überwiesen und die 200 mit Begründungen ,wie Dinge kaputt, einbehalten.Kann ich die Abrechnung gerichtlich erzwingen,wie sind die Chancen zu gewinnen.Ich will nur ,dass die Frau die ganzen kosten zahlt und ich die ordentliche Abrechnung erhalte.Ich will nicht die 200 Euro einklagen !
Über eine konstruktive Antwort würde ich mich freuen.
-- Editier von willi18 am 09.01.2016 06:25
Abrechnung nicht erhalten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Welche Abrechnung? Die über Betriebskosten oder über die Kaution?
Abrechnung über Betriebskosten ist nur Pflicht wenn nachweislich vereinbart wurde das überhaupt monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten zu zahlen sind.
Was bei einem mündlichen Mietvertrag wie Du ihn hattest kaum möglich ist.
So nebenbei, wurde der Vertrag form- und fristgerecht gekündigt?
Über die Kaution wurde ja abgerechnet. Der Vermieter hat 300 € erstattet und begründet warum er 200 € einbehält. Das das unberechtigt ist steht auf einem anderen Blatt.
Wie viel Zinsen erwartest Du denn? Bei 500 € wären das etwa 50 Cent für 6 Monate.
Zitat:Ich will nicht die 200 Euro einklagen !
Dann lass es!
Die Betriebkosten waren in der Miete.Ich erwarte keine Zinsen,nur eine Abrechnung z.B. 300 Euro von 500 für Kaution zurückgezahlt, mit x % Zinsen.Ich will nur Klagen und die Vermieterin soll die Kosten tragen.DIe Wohnung wurde im Einvernehmen gekündigt,halt 200 Euro einbehalten.Es wurde eine Abrechnung und die 200 Rückzahlung per Anwalt angemahnt,darauf keine Reaktion.
MfG und bestem Dank.
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ZitatEs wurde eine Abrechnung und die 200 Rückzahlung per Anwalt angemahnt, :
Na dann lass das doch den Anwalt weiter machen.
Mahnbescheid - keine Reaktion - Erlaß auf Vollstreckungsbescheid
Dann sind wir, ohne Anwaltskosten, schon mal bei knapp 160 €
Bei einem Streitwert unter 1000 € rührt ein Richter keinen Finger. Heißt eine Würde wegen Geringfügigkeit abgewiesen.
ZitatEs wurde eine Abrechnung und die 200 Rückzahlung per Anwalt angemahnt,darauf keine Reaktion. :
Wenn du schon einen Anwalt für die Mahnung gebraucht hast, dann lass ihn doch einfach weiter machen. Oder erwartest du, dass hier ein Forenuser für dich zum Gericht geht?
Und hier? Warum wieder ein neuer Beitrag?
http://www.123recht.net/Kautioneinbehalt-Unterschlagung-__f495410.html
-- Editiert von Liane46 am 09.01.2016 09:48
ZitatIch will nur Klagen und die Vermieterin soll die Kosten tragen. :
Eigentlich wollte ich antworten, aber damit wars das dann. Zu klagen nur um Kosten zu produzieren, ist meiner Meinung nach absolut daneben. Die Gerichte haben wahrlich Besseres zu tun.
(Editiert - nicht in diesem Ton!)
-- Editiert von Moderator am 09.01.2016 14:57
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