Abrechnung nicht erhalten

9. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
willi18
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 14x hilfreich)
Abrechnung nicht erhalten

ich war 6 Monate in einer Wohnung,kein Mietvertrag,von 500 Euro Kaution habe ich 300 zurück erhalten.Es wurde nichts abgerechnet und nichts verzinst,nur 300 Euro überwiesen und die 200 mit Begründungen ,wie Dinge kaputt, einbehalten.Kann ich die Abrechnung gerichtlich erzwingen,wie sind die Chancen zu gewinnen.Ich will nur ,dass die Frau die ganzen kosten zahlt und ich die ordentliche Abrechnung erhalte.Ich will nicht die 200 Euro einklagen !
Über eine konstruktive Antwort würde ich mich freuen.

-- Editier von willi18 am 09.01.2016 06:25

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Welche Abrechnung? Die über Betriebskosten oder über die Kaution?

Abrechnung über Betriebskosten ist nur Pflicht wenn nachweislich vereinbart wurde das überhaupt monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten zu zahlen sind.
Was bei einem mündlichen Mietvertrag wie Du ihn hattest kaum möglich ist.

So nebenbei, wurde der Vertrag form- und fristgerecht gekündigt?

Über die Kaution wurde ja abgerechnet. Der Vermieter hat 300 € erstattet und begründet warum er 200 € einbehält. Das das unberechtigt ist steht auf einem anderen Blatt.

Wie viel Zinsen erwartest Du denn? Bei 500 € wären das etwa 50 Cent für 6 Monate.


Zitat:
Ich will nicht die 200 Euro einklagen !


Dann lass es!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
willi18
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 14x hilfreich)

Die Betriebkosten waren in der Miete.Ich erwarte keine Zinsen,nur eine Abrechnung z.B. 300 Euro von 500 für Kaution zurückgezahlt, mit x % Zinsen.Ich will nur Klagen und die Vermieterin soll die Kosten tragen.DIe Wohnung wurde im Einvernehmen gekündigt,halt 200 Euro einbehalten.Es wurde eine Abrechnung und die 200 Rückzahlung per Anwalt angemahnt,darauf keine Reaktion.
MfG und bestem Dank.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von willi18):
Es wurde eine Abrechnung und die 200 Rückzahlung per Anwalt angemahnt,


Na dann lass das doch den Anwalt weiter machen.

Mahnbescheid - keine Reaktion - Erlaß auf Vollstreckungsbescheid

Dann sind wir, ohne Anwaltskosten, schon mal bei knapp 160 €

Bei einem Streitwert unter 1000 € rührt ein Richter keinen Finger. Heißt eine Würde wegen Geringfügigkeit abgewiesen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von willi18):
Es wurde eine Abrechnung und die 200 Rückzahlung per Anwalt angemahnt,darauf keine Reaktion.

Wenn du schon einen Anwalt für die Mahnung gebraucht hast, dann lass ihn doch einfach weiter machen. Oder erwartest du, dass hier ein Forenuser für dich zum Gericht geht?

Und hier? Warum wieder ein neuer Beitrag?

http://www.123recht.net/Kautioneinbehalt-Unterschlagung-__f495410.html

-- Editiert von Liane46 am 09.01.2016 09:48

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von willi18):
Ich will nur Klagen und die Vermieterin soll die Kosten tragen.

Eigentlich wollte ich antworten, aber damit wars das dann. Zu klagen nur um Kosten zu produzieren, ist meiner Meinung nach absolut daneben. Die Gerichte haben wahrlich Besseres zu tun.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
willi18
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 14x hilfreich)

(Editiert - nicht in diesem Ton!)

-- Editiert von Moderator am 09.01.2016 14:57

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