Handelt es sich bei dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung und dem nachfolgenden Kündigungsschutzprozess um EINE Angelegenheit?
Gibt es darüber eine Entscheidung?
Abrechnung in Arbeitssachen
6. Januar 2005
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Frage vom 6. Januar 2005 | 18:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnung in Arbeitssachen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2005 | 23:58
Von
Status: Lehrling (1293 Beiträge, 65x hilfreich)
ich würde sagen, zwei angelegenheiten, aber die eine bedingt natürlich als konsequenz die andere!
#2
Antwort vom 7. Januar 2005 | 13:28
Von
Status: Unbeschreiblich (47494 Beiträge, 16808x hilfreich)
In welchem Zusammenhang ist das denn wichtig?
Und jetzt?
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