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Abofalle - 1/1
vom 27.03.2009   |   1443 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht

Abofalle

Das LG Frankfurt am Main hat bei so genannten Abofallen, bei denen die Kostenpflichtigkeit des Angebots verschwiegen oder verschleiert wird, das Vorliegen einer Straftat verneint  (Beschluss vom 05.03.2009 - 5/27 Kls 3330 Js 212484/07 KLs - 12/08).

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Von JaXtreme am 08.10.2009 15:32

hmhmm

Von zebi am 30.03.2009 08:47

Wie hoch fällt dann eine Strafe aus ?

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Thilo Zachow
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