Abofalle GMX und Deutscher Pressevertrieb

19. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Feloni
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abofalle GMX und Deutscher Pressevertrieb

Hallo Zusammen,

ich habe anscheinend versehentlich beim erstellen einer neuer GMX-Mailadresse ein Abo dazu "bestellt" (Die Zeitschrift "Stern").
Mir wurde dann auch die Zeitschrift immer zugeschickt.
Am Anfang wusste ich nicht ganz woher die Zeitschrift kommen.. dachte vllt sind das Probezeitschriften oder ähnliches.
Konnte mich aber dann ein wenig erinnern das beim erstellen der Mailadresse ich irgendwas gelesen habe von "Probe Abo Stern" oder sowas ähnliches.

Habe mir keine großen gedanken darüber gemacht.
Die Rechnungen und Mahnungen, die später dann kamen, habe ich ignoriert.. da ich ja nichts bestellt habe und auch nirgednwo meine Daten eingegeben habe.

Jetzt kam ein Schreiben von einer Inkasso Firma.

Habe mich im Internet ein wenig schlau gemacht.. das scheint eine fiese Masche von GMX zu sein..
Der Button zum bestellen soll sehr unkenntlikch sein (ich habe nicht mal mitbekommen das ich was bestellt haben soll?!).
Viele schreiben auch, mal sollte das ganze weiter ignorieren und erst wenn der gerichtliche Mahnbescheid kommt widerspruch einlegen...

Was meint ihr?
Was sollte ich am besten machen?
Vielen Dank und viele Grüße
Feloni

Habe mir auch ein Musterschreibne von der Verbraucherschutzzentrale zurecht gelegt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom xxxxxxxxxxxxx machen Sie einen Betrag in Höhe von xxxx Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen entsprechenden kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann, wie und zu welchen Bedingungen es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll.
Ich bestreite, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages auf der betroffenen Internetseite überhaupt hinreichend kenntlich gemacht war, da ich in Kenntnis dieser Umstände keine Bestellung getätigt hätte. Insofern mache ich Sie auf Ihre Beweislast dahingehend aufmerksam, dass Sie mir unmittelbar vor Abgabe meiner angeblichen Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise Informationen über die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, die Mindestlaufzeit des Vertrages sowie den Preis zur Verfügung gestellt haben und dass sich aus der Beschriftung der Schaltfläche zur Abgabe der Bestellung eindeutig die Kostenpflichtigkeit des Vertrages ergab. Ein Vertrag dürfte gemäß § 312j Abs. 4 BGB gar nicht zustande gekommen sein.
Ich erkläre hiermit hilfsweise den Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen sowie die Kündigung des Vertrags.
Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz hin. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor. Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kann man natürlich so senden. Und es ist auch richtig, dass der Anbieter erst mal einen wirksamen Vertragsschluss nachweisen muss.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Feloni
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

habe nun das Schreiben angeschickt, da eine neue Mahnung von Inkasso kam.
Soll ich das ganze nun aussitzen?

Bin für jeden Rat sehr dankbar.

Viele Grüße
Feloni

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Inkassomahnung ändert am Sachverhalt ja nichts. Du hast einmalig alles klargestellt. Das reicht. Brieffreundschaften sind etwas für Leute, die man mag. Solange nichts vom Gericht kommt, ändert sich auch nichts. Ob die nun eine oder 20 Mahnungen schicken...

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