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Abnutzungszahlung für defekten Computer während der Garantiezeit???

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Abnutzungszahlung für defekten Computer während der Garantiezeit???

Hallo,

mein Notebook ist nun schon seit Kauf im Dez. 2005 kaputt (Display und andere Unannehmlickeiten)Da der Fehler aber immer mal besser und mal schlechter war, habe ich die erste offiz. Reparatur erst im August 2006 und somit die Beschwerde beim Händler eingereicht.
Nun ist die 3. Reparatur vorbei und dass Ding ist immer noch kaputt.
Jetzt hat mir der Händler gesagt. Sie würden es wandeln (also Kaufpreis erstatten) wenn ich kein neues nehme und mir aber für die Zeit der Nutzung (sprich dez 2005 - nov 2006) entsprechend Geld abziehen (gerechnet wird laut denen 36 Monate Garantie, darauf wird der Wert des Books aufgesplittet und siehe da jetzt soll ich also für die MOnate der Nutzung eines teils defekten Notebooks zahlen.

Ehrlich gesagt habe ich von sowas noch NIE gehört. Das kann doch nicht sein, bei eingeschränkter Nutzung zahlen zu müssen, für was was kaputt ist?! Schließlich hatte ich ja damit den Ärger.

Angeblich, weil ich es mir an meine Firmenadresse hab liefern lassen, welches auch meine Firma ist ;-), hätte ich auch als Händler gekauft...nur so am Rande, falls dass einen Unterschied macht.

Ich kenne mich wirklich damit nicht aus und suche deshalb Hilfe.

Ich frage mich allerdings wirklich was dass soll...kaputtes Gerät und nun soll ich für die Nutzung auch noch einen Abschlag zahlen...dass klingt total absurd!

Vielen Dank für die Hilfe diesbzgl.

Hannah


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von Hannahlein am 06.11.2006 19:05
Status: Stift (34 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Abnutzungszahlung für defekten Computer während der Garantiezeit???
Guten Tag Hannah,

es besteht für den Verkäufer schon ein Anspruch auf Wertersatz in Form einer Nutzungsentschädigung, da Sie die Sache letztlich ja noch nutzen konnten, wenn auch nur mangelhaft. Die Nutzungsentschädigung ist jedoch aufgrund der Mangelhaftigkeit entsprechend herabzusetzen. Darauf sollte der Verkäufer hingewiesen werden, nicht dass dieser eine Nutzungsentschädigung für eine mangelfreie Sache ansetzt.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -


von Hr. J. Rönner am 06.11.2006 19:38
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>Abnutzungszahlung für defekten Computer während der Garantiezeit???
Was hälst Du in diesem Zusammenhang eigentlich vom Urteil des LG Nürnberg gegen KArstadt Quelle, AZ: 7 O 10714/04?

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"


von Mahnman am 06.11.2006 20:48
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>Abnutzungszahlung für defekten Computer während der Garantiezeit???
Hallo Mahnman,

na du. Könntest du mir das Urteil per Mail zuschicken?


Viele Grüße,

J.


von Hr. J. Rönner am 06.11.2006 21:04
Status: Tao (9851 Beiträge)
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>Abnutzungszahlung für defekten Computer während der Garantiezeit???
Du hast Post!

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"


von Mahnman am 06.11.2006 22:03
Status: Tao (5486 Beiträge)
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>Abnutzungszahlung für defekten Computer während der Garantiezeit???
wie kann das denn bitte sein...vielen Dank für die Antwort...aber ich bin doch echt etwas geschockt....hätte ich das vorher gewusst...muss sowas nicht in den AGB stehen?
Ich meine die sind doch Vertragsbestandteil und anders kann ich doch als Verbraucher da gar nicht drauf hingewiesen werden oder muss ich jetzt jedes Gesetzbuch lesen, bevor ich mir nen CD-Player kaufe?
Ich verstehe das nicht mehr...das ist alles so absurd.
Wenn wir bei uns im Laden was verkaufen und ein Kunde kommt und sagt: Hier schau, ist kaputt. Dann machen wir mit dem auch nicht diesen 3 mal bzw. 2. reparieren Tanz. Es ist kaputt und fertig. Gut wir haben keine Notebooks...da lohnt sich defakto eine Reparatur aber sowas ist doch echt frech...nicht wahr?

Der Verkäufer ist König?:-(

Und was soll ich jetzt machen, dem Verkäufer sagen, ich hätt gern nur 200€ anstatt 500€ weniger abgezogen bekommen, wg. dieser Mängelfreiheitsgeschichte? Wie erkläre ich das am Besten und wie kann ich das verargumentieren? Wie wird dass dann berechnet?!

Lieben Dank trotzdem...bin grad etwas wütend...sorry

Hannah


von Hannahlein am 06.11.2006 22:34
Status: Stift (34 Beiträge)
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>Abnutzungszahlung für defekten Computer während der Garantiezeit???
Hallo Hannah,

quote:
muss sowas nicht in den AGB stehen?
Nein, denn dies ist gesetzlich im Rücktrittsrecht geregelt.

quote:
Wenn wir bei uns im Laden was verkaufen und ein Kunde kommt und sagt: Hier schau, ist kaputt. Dann machen wir mit dem auch nicht diesen 3 mal bzw. 2. reparieren Tanz.
Das Gesetz sieht dies jedoch im Rahmen des Gewährleistungsrechts vor.

quote:
Gut wir haben keine Notebooks...da lohnt sich defakto eine Reparatur aber sowas ist doch echt frech...nicht wahr?
Ich kann es nachvollziehen, dass Sie damit nicht einverstanden sind. Aber auf der anderen Seite müssen Sie auch beachten, dass Sie die Kaufsache letztlich genutzt haben, wenn auch mangelhaft. Eben aus diesem Grunde wird die Nutzungsentschädigung ja entsprechend des Grades des Mangels herabgesetzt.

quote:
Wie erkläre ich das am Besten und wie kann ich das verargumentieren? Wie wird dass dann berechnet?!
Die Berechnung ist kompliziert und orientiert sich sehr am Einzelfall. Die Befragung eines RA vor Ort in diesem Kontext ist daher überlegenswert.


Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -


von Hr. J. Rönner am 08.11.2006 15:35
Status: Tao (9851 Beiträge)
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>Abnutzungszahlung für defekten Computer während der Garantiezeit???
Ich verstehe Ihre Aufregung,würde mich an Ihrer Stelle mal über sich selbst ärgern.
Sie schreiben selbst das Sie den Mangel erst ACHT MONATE nach dem Kauf angezeigt,da haben Sie Glück gehabt, denn nach sechs Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, das heisst das eigentlich SIE beweisen müssen das der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand.
Erstaunlich ist ja das Sie selbst anscheinend Dinge verkaufen,demnach ist es sehr verwunderlich das Sie als Kauffrau die Rechte und Pflichten eines Verbrauchers,b.z.w Händlers nicht kennen.

Selbstverständlich darf für die mangelfreie Nutzungszeit (und als Diese gilt jede Zeit in der sie die Kiste genutzt haben ohne einen Mangel anzuzeigen) eine Nutzungspauschale abgezogen werden.
ca 3 % pro genutztem Monat.

und nein , das ist Gesetz und logisch und AGBs sind nur dafür da, vom Gesetz abweichende Regelungen festzuhalten, also bes. Vereinbarungen zu treffen.

Ich frage mich was Sie verkaufen ?

verwunderte Grüsse
lili

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"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."


von lilicat am 08.11.2006 18:13
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>Abnutzungszahlung für defekten Computer während der Garantiezeit???
tja lilicat...das fragen Sie sich wohl was ;-)

Ich muss mich nicht über mich selbst ärgern. Ich bin auf das Notebook angewiesen. D.h. ich kann nicht mal eben dass Ding in die Reparatur geben und warten bis die mal fertig sind und da mein Geschäft nicht linear das Jahr über verläuft ist es deshalb nicht so einfach und nur nebenbei: Ich habe das Notebook schon vor den 8 Monaten per RMA Anfrage beim Hersteller reklamiert nur eben erst nach 8 Monaten reparieren lassen wg. der Zeit.

Auch wenn Ihnen das alles recht "merkwürdig" und "verwunderlich" vorkommt weil ich so Zeitknapp und ja "so keine Ahnung" habe...es ist leider so, zumindest was die Zeit betrifft.
Und ich kenne unsere eigene Agb und die Informationen die ich für den anständigen Handel benötige, auch seitens unserer Hauskanzlei.
Es ist nicht für jeden immer alles sofort nachvollziehbar, wenn man nicht gerade Volljurist ist.

Ich bin der Meinung dass es ein Gesetz ist was sehr anstrengend für Käufer und Verkäufer gleichermaßen ist...so ist es zumindest meiner Meinung nach.
Ich finde wenn ein Kunde Probleme mit einem Artikel hat, weil er defekt, teildefekt ist, dann reicht doch eine Reparatur oder sonstiges aber doch nicht 3.mal bzw. 2. und dann erst Wandlung oder "lustige" Regeln wie hier mit prozentualem Nutzungsklimbim.

Ich bin natürlich nicht in der Computerbranche zu Hause, daher kann ich nun auch nicht aus Erfahrung sprechen aber ich kenne dieses ganze Rückgabegeschichte noch sehr gut aus meiner Studentenzeit wo ich in Läden gejobbt habe wo Leute z.B. ganz einfach Hosen wieder gebracht haben wo die Nähte nicht richtig verarbeitet waren. Die mussten dann 2 Mal dass Zeugs wieder mitnehmen, drauf warten und was nicht noch...das ist doch einfach albern.

Wenn ich heute zu Media Markt gehe, dann muss ich auf mein blödes Faxgerät auch 2 Mal warten, hinfahren, abholen, mich wieder ärgern bis ich es dann nach fast 3/4 Jahr endlich wandeln darf.

Mir ging es ums Prinzip, dass ich es unverschämt finde - und mit dieser Klausel kommt man eben im allg. Geschäftsleben gar nicht bzw. fast nicht in Berührung ist meine Meinung, da es doch sehr branchenspezifisch zu sein scheint.

Naja macht ja nix. Trotzdem danke für Ihre Hilfe und in diesem Falle für Ihre Kritik auch wenn Sie nicht ganz 100% mir zusteht ;-)

Viele Grüße,
Hannahlein


von Hannahlein am 08.11.2006 23:02
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>Abnutzungszahlung für defekten Computer während der Garantiezeit???
Erfragen Sie die Möglichkeit einen Ersatznotebook für die Zeit der Reparatur zur Verfügung gestellt zu bekommen. Ansonsten muss man prüfen, ob ein Schadensersatzansprüch in Höhe der Kosten für ein Leihnotebook besteht.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -


von Hr. J. Rönner am 09.11.2006 01:59
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>Abnutzungszahlung für defekten Computer während der Garantiezeit???
Du hast meine Frage übrigens noch nicht beantwortet.


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von Mahnman am 10.11.2006 22:20
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