Abnutzungsgebühr bei Widerruf ?

18. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.05.2012 22:32:22
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Abnutzungsgebühr bei Widerruf ?

Also ich muß mich ja immer mehr wundern was sich Händler so einfallen lasen um Leute in einer gewissen Weise abzuziehen. Ich hatte mir die Tage einen TFT gekauft im Internet. Hier habe ich ja 14 Tage Widerrufsrecht und kann den Gegenstand prüfen. Gleich am nächsten Tag nach Erhalt habe ich die Ware zurückgeschickt, weil sie mir nicht gefiel. Ich habe ehrlich gesagt noch nie gehört das man in so einen Fall Geld abgezogen bekommt bei der Erstattung. Auf der Rechnung stand ein Hinweis, dass man bei Widerruf eine Abnutzung abzieht. Im Regelfall seien dies 10 %. Ja gehts denn noch ? Soll ich jetzt die Ware aus dem Versandhandel im geschlossenen Karton prüfen oder vom Internetbildchen ? Kann denn so etwas rechtens sein ? Hat das jemand schon mal erlebt und Erfahrugen gemit. Muß man sich das gefallen lassen ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

So eine pauschale Gebühr ist jedenfalls nicht rechtens.

Es kann bei Verschlechterung der Sache schon eine Wertminderung abgezogen werden, allerdings je nach Einzelfall und halt auch nur bei Verschlechterungen, die nicht durch die Prüfung der Sache, sondern z.B. durch normale Inbetriebnahme o.ä. entstanden sind.

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#2
 Von 
guest-12311.05.2012 22:32:22
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja okay verstehe ich schon. Also ich hatte den TFT 10 Minuten an um das Bild zu testen/prüfen. Da kann doch dann in dem Sinne keine Verschlechertung eintreten und vorallem keine die einen Abzug von 10 % rechtfertigt, oder ? Es steht halt auch anderseits in den AGBs das man die Ware so wie in einem Laden prüfen kann ohne Abzug zu haben. In einem Laden kann ich doch auch darauf bestehen das man mir das Gerät vorführt, oder ?

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Richtig, ich bin Deiner Meinung. Für eine 10-minütige Prüfung, ähnlich wie im Laden, darf Dir keine Pauschale oder sonst irgendwas abgezogen werden. Der volle Kaufpreis (+ ggf. Rücksendekosten) sind Dir zu erstatten.

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Das sehe ich auch so.

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#5
 Von 
guest-12311.05.2012 22:32:22
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay vielen Dank für Ihre Meinung. Bin froh das ich da nicht ganz verkehrt liege. Dann werdeich mir mein Recht erstreiten.

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#7
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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