Also ich muß mich ja immer mehr wundern was sich Händler so einfallen lasen um Leute in einer gewissen Weise abzuziehen. Ich hatte mir die Tage einen TFT gekauft im Internet. Hier habe ich ja 14 Tage Widerrufsrecht und kann den Gegenstand prüfen. Gleich am nächsten Tag nach Erhalt habe ich die Ware zurückgeschickt, weil sie mir nicht gefiel. Ich habe ehrlich gesagt noch nie gehört das man in so einen Fall Geld abgezogen bekommt bei der Erstattung. Auf der Rechnung stand ein Hinweis, dass man bei Widerruf eine Abnutzung abzieht. Im Regelfall seien dies 10 %. Ja gehts denn noch ? Soll ich jetzt die Ware aus dem Versandhandel im geschlossenen Karton prüfen oder vom Internetbildchen ? Kann denn so etwas rechtens sein ? Hat das jemand schon mal erlebt und Erfahrugen gemit. Muß man sich das gefallen lassen ?
Abnutzungsgebühr bei Widerruf ?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
So eine pauschale Gebühr ist jedenfalls nicht rechtens.
Es kann bei Verschlechterung der Sache schon eine Wertminderung abgezogen werden, allerdings je nach Einzelfall und halt auch nur bei Verschlechterungen, die nicht durch die Prüfung der Sache, sondern z.B. durch normale Inbetriebnahme o.ä. entstanden sind.
Ja okay verstehe ich schon. Also ich hatte den TFT 10 Minuten an um das Bild zu testen/prüfen. Da kann doch dann in dem Sinne keine Verschlechertung eintreten und vorallem keine die einen Abzug von 10 % rechtfertigt, oder ? Es steht halt auch anderseits in den AGBs das man die Ware so wie in einem Laden prüfen kann ohne Abzug zu haben. In einem Laden kann ich doch auch darauf bestehen das man mir das Gerät vorführt, oder ?
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Richtig, ich bin Deiner Meinung. Für eine 10-minütige Prüfung, ähnlich wie im Laden, darf Dir keine Pauschale oder sonst irgendwas abgezogen werden. Der volle Kaufpreis (+ ggf. Rücksendekosten) sind Dir zu erstatten.
Das sehe ich auch so.
Okay vielen Dank für Ihre Meinung. Bin froh das ich da nicht ganz verkehrt liege. Dann werdeich mir mein Recht erstreiten.
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