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Abmahung w. Urheberrechtsverl. Schutt Waetke P2P

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Abmahung w. Urheberrechtsverl. Schutt Waetke P2P

Hallo,

folgener Sachverhalt:
Dieses Scheiben ist mir am 04.05.2010 zugeschickt worden.
In dem heißt es ich hätte am 26.02.2008 ein Computerspiel für andere in einer Internet Tauschbörse freigegeben....

Tolle Beschuldigung was vor 2 Jahre irgend wer bei mir in Internet gemacht hat weiß ich doch jetzt nicht mehr. Ich Wohne in einer WG und habe den Internetanschluß für alle Mitbewohner freigegeben.

Was kann ich nun tun ich hab keine 500 Euro bezahlen so viel geld hab ich nicht mal so ebend...

Ich habe schon versucht bei Schutt Waetke anzurufen aber ich erreiche da nie einen!!!!!!!! Nur Warteschleiche oder Besetzt!!!

Ich bitte euch um ratschläge.

Danke








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-- Editiert am 08.05.2010 14:47


von Der-Urlauber am 08.05.2010 14:45
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Abmahung w. Urheberrechtsverl. Schutt Waetke P2P
quote:
Tolle Beschuldigung was vor 2 Jahre irgend wer bei mir in Internet gemacht hat weiß ich doch jetzt nicht mehr. Ich Wohne in einer WG und habe den Internetanschluß für alle Mitbewohner freigegeben.

Und Schutt und Waetke weiss genau, dass sie damit gerichtlich wohl auf die Schnauze fallen...
Meines Wissens ist kein Fall bekannt, bei dem wirklich nach Abmahnung von Schutt und Waekte geklgt wurde. Man kann schon beinahe vermuten, es werden auf gut Glück Abmahnungen verschickt, irgendwer zahlt immer.

Alleine dass diese Kanzlei jetzt dazu übergeht Abmahnungen für jahrealte Verstösse zu versenden, ist vollkommen irrwitzig und lässt vermuten, dass drauf gehofft wird, dass die Empfänger sich eben nicht mehr dran erinnern können und aus Unsicherheit zahlen.
Wenn die genannte IP wirklich dem Empfänger des Schreibens gehörte, dann muss schon damals die Ermittlung der IP eingeleitet worden sein. Warum mahnt man dann erst jahre später ab, statt umgehend und schnellst möglich für Unterlassungs zu sorgen usw?
Oder es wurden damals gar keine Ermittlungen zur IP eingeleitet, die genannte IP gehört nicht dem Empfänger der Abmahnung und die Abmahnung ist schlichtweg betrügerisch.

Also, das letzte was ich machen würde, wäre zahlen, sondern höchstens einen Anwalt einschalten. Sobald der einmal Schutt & Waetke schreibt und sie somit sehen, dass sie auf Gegenwehr stossen, wird vermutlich schon von der Forderung abgesehen.




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-- Editiert am 08.05.2010 15:13


von seba79 am 08.05.2010 15:12
Status: Unsterblich (1416 Beiträge)
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>Abmahung w. Urheberrechtsverl. Schutt Waetke P2P
quote:
Ich bitte euch um ratschläge

Hat die Suchfunktion des Forums zu "Schutt Waetke" allen Ernstes 0 Treffer ausgeworfen? Bei mir jedenfalls nicht.

Und damit sei der 2082. "me too"-Fall ad acta gelegt. Wir brauchen nicht noch mehr Threads zum ausgelutschten Thema.

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von TimeTrial am 09.05.2010 02:33
Status: Unsterblich (988 Beiträge)
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>Abmahung w. Urheberrechtsverl. Schutt Waetke P2P
Also die suche bring überhaupt keine Punkte... da steht nichts verwendbares drinne!!

Ich habe mich so gut es geht belesen.

Ich werde nicht bezahlen! Die sollern mir erst mal nach weisen das ich den Brief erhalten habe. War ja kein Einschreiben.

Mal sehen ob ich von denn überhaupt noch was höre und wenn dann werd ich meine Erfahrung hier schreiben.

schönes Wochenende noch allen.

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von Der-Urlauber am 09.05.2010 15:54
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Abmahung w. Urheberrechtsverl. Schutt Waetke P2P
quote:
Die sollern mir erst mal nach weisen das ich den Brief erhalten habe. War ja kein Einschreiben.

Das ist bei Abmahnungen nun die komplett falsche Denke, weil die gar nicht abmahnen müssen, die können dich auch gleich teuer auf Unterlassung verklagen.

Wenn du die Suchfunktion benutzt hättest, wüßtest du das aber auch, weswegen sich weitere Erörterungen erübrigen.

quote:
da steht nichts verwendbares drinne

Das ist natürlich nun Quark. Vermutlich meinst du "da habe ich im ersten Ergebnis auf Seite 1 nichts gefunden und möchte nun, daß mir jemand den Poppes hinterherträgt".

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von TimeTrial am 09.05.2010 19:31
Status: Unsterblich (988 Beiträge)
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>Abmahung w. Urheberrechtsverl. Schutt Waetke P2P
anstatt irgend welche hinweise auf die suchfunktion zugeben wären richtige ratschläge mal besser gewesen.....

ganz knapp...
auf das schreiben antworten? ja / nein
wenn ja was?

und ein unterlassungsaufforderung nach 2 jahre zu versenden ist echt krass....
dann ist das ganze noch nicht mal richtig unterschreiben sondern nur eine unterschrieft drauf gedruckt worden....



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von Der-Urlauber am 10.05.2010 18:12
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Abmahung w. Urheberrechtsverl. Schutt Waetke P2P
quote:
wären richtige ratschläge mal besser gewesen.

Die Suchfunktion *ist* der richtige Ratschlag. Es ist übrigens elementare Forenhöflichkeit, erst mal die Suche zu verwenden, bevor man eine Frage stellt, die schon 1000 mal beantwortet wurde.

Alles andere würde erwarten, daß man sich deinetwegen die Mühe macht, alles schon geschriebene noch mal zu schreiben.

Gehst du auch zu Wikipedia und schreibst auf die Homepage "Wo finde ich was zu Friedrich Schiller?"?

quote:
wenn ja was?

Rechtsberatung im Einzelfall gübbet nur bei de Anwalt.

quote:
und ein unterlassungsaufforderung nach 2 jahre zu versenden ist echt krass....
dann ist das ganze noch nicht mal richtig unterschreiben sondern nur eine unterschrieft drauf gedruckt worden.

Ja, genau zu diesen Dingen wurde hier schon x-fach geschrieben.

quote:
ganz knapp

Jung, du weißt es ja als Neuling nicht, aber hier kommen wöchentlich ein Dutzend rein mit immer denselben Fragen. Wie viele oder wie lange Threads soll es denn noch dazu geben, weil wieder jemand "me too" blöken muß, anstatt zu lesen, was schon gesagt wurde? So besonders bist du auch nicht, daß du eine individuelle Behandlung verdienst.

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von TimeTrial am 10.05.2010 20:48
Status: Unsterblich (988 Beiträge)
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>Abmahung w. Urheberrechtsverl. Schutt Waetke P2P
Hallo,

also ich habe vor ca. 2 Jahren praktisch den gleichen Brief von SchuttWätke bekommen und einfach überhaupt nicht reagiert. Dann kamen in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen weitere Schreiben, die ich zwar aufgehoben aber ignoriert habe. Das ging soweit, daß eines Tages ein gerichtlicher Mahnbescheid einging, auf den ich natürlich sofort Widerspruch eingelegt habe. Darauf kamen dann noch zwei weitere Schreiben, einmal ein bereits fertig ausgefülltes Formblatt zur Widerspruchsrücknahme und ein Fragebogen, in dem ich meinen Widerspruch begründen sollte. Ich wußte auch, daß ich auf den Anwaltskosten sitzen bleibe, wenn ich in diesem Stadium einen Rechtsanwalt aufsuche. Deshalb habe ich abgewartet, bis Klage eingereicht wird, doch das ist bis heute nie geschehen. Inzwischen ist alles verjährt.

Ich würde Dir das gleiche Vorgehen empfehlen.

Gruß

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von Computerladen am 18.05.2010 07:57
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>Abmahung w. Urheberrechtsverl. Schutt Waetke P2P
Wie lange, wollen wir wetten, bis der nächste hier reinkommt, der dein Posting komplett ignoriert und schreibt "was soll ich tun"?

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von TimeTrial am 18.05.2010 12:22
Status: Unsterblich (988 Beiträge)
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>Abmahung w. Urheberrechtsverl. Schutt Waetke P2P
Also die Frist in den Schreiben war bist zum 17.05.2010 ich habe auf das Schreiben nicht geantwortet oder irgend welche Überlegungen verschwendet das Geld zu bezahlen

Bis zum heutigen Tage 30.06.2010 habe ich noch keine weiteren Briefe/Schreiben von den Anwälten Schutt Waetke erhalten.

Werde in 2 Monaten oder wenn doch noch was kommen sollte mich wieder melden!

Grüß

Der Urlauber.

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von Der-Urlauber am 30.06.2010 01:19
Status: Frischling (9 Beiträge)
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