Abmahnwahn wegen illegalem Up- und Download beendet?

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Filesharing, Anti-Abzocke-Gesetz, Unterlassungserklärung, Massenabmahnung, Gerichtsstand, Streitwert
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Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 27.06.2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (so genanntes Anti-Abzocke-Gesetz) beschlossen. Das neue Gesetz soll Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. Bei Streitsachen im Urheberrecht soll der Streitwert für den Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch auf 1.000,00 € begrenzt werden, so dass sich die anwaltlichen Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer regelmäßig auf 155,30 € beschränken würden. Dies betrifft insbesondere auch Abmahnungen wegen illegalem Up- und Download von Musik und Filmen (so genanntes Filesharing).

In Ausnahmefällen – soweit der (Regel-) Streitwert „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig“ ist – kann auch ein höherer Wert bestimmt werden. Die Darlegungs- und Beweislast für diese besonderen Umstände trägt jedoch derjenige, der von dem Regel-Streitwert abweichen möchte.

Zudem soll im Urheberrecht der so genannte „Fliegende Gerichtsstand“ der Klagen gegen Verbraucher abgeschafft werden. Künftig soll sich der Geschädigte bei Urheberrechtsverletzung im Internet nicht mehr das Gericht mit der für ihn günstigen Rechtsprechung aussuchen können. Der Verbraucher muss nach dem neuen Gesetz an seinem Wohnsitz verklagt werden.

Fazit

Das Gesetz dürfte tatsächlich Massenabmahnungen Einhalt gebieten, die in erster Linie dazu dienen, gegen den Rechtsverletzer die Kosten der Rechtsverfolgung zu erlangen. Jedenfalls werden die durch „einfache“ Urheberrechtsverletzungen entstandenen Kosten auf ein verhältnismäßiges, vernünftiges Maß begrenzt. Die Aussichten einer erfolgversprechenden Verteidigung gegenüber unberechtigten bzw. überzogenen Forderungen nach Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sind mit Inkrafttreten des Gesetzes weiter gestiegen.

Leserkommentare
von isabell09 am 09.11.2013 16:39:29# 1
Na ja, davon hat man am Landgericht Leipzig wohl keine Kenntnis genommen. Streitwert wurde auf 50.000 belassen und ich vollumfänglich verurteilt (obwohl ausführlich dargelegt wurde, dass ich selbst zu den "Tatzeitpunkten" nicht anwesend war, alle Haushaltsteilnehmer intensiv belehrt worden waren, ich weder das Album noch die entsprechende Tauschbörse kannte und noch zwei weitere Haushaltsmitglieder zu diesem Zeitpunkt Zugang zum Internet hatten). Bis hier eine einheitliche und gerechte Rechtsprechung stattfindet ist es wohl noch ein sehr langer Weg. Ich würde hier also zumindest was das AG und LG Leipzig betrifft - dort ist man Abmahneranwalt-freundlich - keinen Optimismus verbreiten.