Abmahnwahn - UC und Debkon
Von Rechtsanwalt Steffan Schwerin 30.1.2012 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 907 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung, Filesharing, Unterlassungserklärung, Film, UC
Rechtsanwälte UC haben es offenbar aufgegeben
Rechtsanwälte UC haben es offenbar aufgegeben, Blindabmahnungen zu versenden und die alten nicht eintreibbaren Forderungen aus zu Unrecht behaupteten Urheberrechtsverstößen an die Debkon GmbH verkauft.
Wer einst ein Schreiben der Kanzlei UC aus Regensburg hatte und sich mit dem Vorwurf konfrontiert sah, einen Urheberrechtsverstoß begangen zu haben, weil ER angeblich ein Filmchen mit nicht jugendfreiem Inhalt verbreitet haben soll, wird in diesen Tage Post von der Debcon GmbH bekommen.
Steffan Schwerin
Jena
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Aber auch hier muss man sich keine Sorgen machen. Die Forderungen sind nach wie vor unberechtigt.
Schon bei UC war auffällig, dass immer nur Männer angeschrieben wurden. Glaubt man denn in Regensburg ernsthaft, Frauen würden keine Pornos schauen. Oder sind die Herren Anwälte von UC nur von sich ausgegangen.
Im Ergebnis war das bunte Treiben nicht erfolgreich, so dass die zahlreichen offenen Forderungen versteigert wurden. Glücklicher Käufer des wertlosen Haufens Papier ist die Debcon GmbH, ein Inkassounternehmen. Schade um das schöne Geld – man hätte es sich sinnvoller einsetzen können.
Empfänger des einseitigen Schreibens sollten dieses abheften und die Ruhe bewahren.
Steffan Schwerin
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