Abmahnungen von Filmen durch Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller für INO Handel, Belirex, JABA, media & mo

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Negele, Abmahnung, Filesharing, Pornofilm, Urheberrechtsverletzung
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Die Kanzlei Negele, Zimmel Greuter, Beller mahnt vielfach Pornofilme ab. Nutzen Sie auch am Wochenende unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline für eine kostenlose Ersteinschätzung 0800/1004104.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt im Auftrag der JABA Enterprises, Inc., media & more GmbH, 8-Films und der Belirex Lizenzrechte GmbH folgende Filme ab:

  1. SM-Edition
  2. Mad House XXX-Do Anything You Want To Me! #2
  3. I Wanna Butfuck Your Daughter 10
  4. Battle Girls Versus Yakuza 2-Duel in Hell
  5. Feature-Fotzen-Jobs

Wichtige Hinweise zu urheberrechtliche Abmahnungen finden Sie auch unter FAQ-Abmahnung & Filesharing:

http://abmahnung-blog.de/faq-abmahnung-und-filesharing

Warum wurde ich abgemahnt?

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kann Betroffenen ins Haus flattern, wenn illegal Lieder oder Filme zum Download zur Verfügung gestellt werden. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung. An sich ist die Nutzung von Tauschbörsensoftware oder das Filesharing nicht verboten, soweit Daten und Dateien zur Verfügung gestellt werden, die nicht durch besondere Nutzungs- und  Urheberrechte geschützt sind. Das Wesen der Tauschbörsen ist es aber, dass nicht nur ein Download der jeweiligen Dateien stattfindet, sondern  auch ein Upload. Dies ist dann die Urheberrechtsverletzung, die Gegenstand der Abmahnung wird.

Nach unseren Beobachtungen werden zahlreiche Tauschbörsen stark kontrolliert und überwacht. Es ist bei der Nutzung von Tauschbörsen sehr stark damit zu rechnen, dass nach dem Herunterladen eines Filmes oder  von Musikstücken eine Abmahnung wegen Filesharing oder eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung folgt.