Abmahnungen und Kündigung

23. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerGastGuenther
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnungen und Kündigung

Hallo zusammen,

auf der Suche nach einer Antwort zu der Frage Abmahnungen und Kündigung habe ich diese Seite entdeckt und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Ich habe im Februar von meinem Arbeitgeber eine Abmahnung bekommen wegen eines Fehlverhaltens ( Falsche ausführung einer Tätigkeit ) und vor einigen Tagen die 2. Abmahnung wegen zu spät kommen.

1. Sind das Gründe um mich kündigen zu können?
2. Sind diese Abmahnungen beide aus ähnlichem Grund bzw. kann ich nun Verhaltensbedingt gekündigt werden?
3. Wenn ich die Abmahnung nun nicht unterschreibe oder es nicht einsehe bedeutet das, Fehlende Einsicht? Denn die Abmahnung soll mir ja, die chance geben mich zu verbessern.

Vielen Dank im Voraus

Gruß Günther

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DerGastGuenther):
1. Sind das Gründe um mich kündigen zu können?

Ja, nicht ordentlich arbeiten und zu spät kommen können Kündigungsgründe sein.



Zitat (von DerGastGuenther):
Sind diese Abmahnungen beide aus ähnlichem Grund

Beides stellt eine Verletzung der Pflichten des Arbeitnehmers dar.



Zitat (von DerGastGuenther):
bzw. kann ich nun Verhaltensbedingt gekündigt werden?

Möglicherweise. Kommt auf die Details und den Arebeitgeber an.



Zitat (von DerGastGuenther):
Wenn ich die Abmahnung nun nicht unterschreibe oder

Du musst keine Abmahnung unterschreiben und das hat auch keine negativen Auswirkungen.



Zitat (von DerGastGuenther):
es nicht einsehe bedeutet das, Fehlende Einsicht?

Was sollte es sonst bedeuten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Bei einer Abmahnung ist eine Anerkennung des Sachverhaltes nicht die Regel, allenfalls die Bestätigung des Erhalts. Beide Vorfälle sind nach meinem Dafürhalten getrennt zu betrachten. Schlechtleistung ist ein Thema für sich. Eine Abmahnung dafür bedeutet sowas wie einen Warnschuss, sorgfältig zu arbeiten. Aber wegen Schlechtleistung zu kündigen, ist für den Arbeitgeber nicht so einfach wie es scheint. Zuspätkommen ist allerdings ein Ding, das man sich nicht zu oft leisten sollte, zumal wenn man schon unangenehm aufgefallen ist. Für beide Fälle gilt, dass eine Kündigung schlimmstenfalls im Wiederholungsfall zu erwarten ist.

1x Hilfreiche Antwort

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