Hallo zusammen,
auf der Suche nach einer Antwort zu der Frage Abmahnungen und Kündigung habe ich diese Seite entdeckt und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich habe im Februar von meinem Arbeitgeber eine Abmahnung bekommen wegen eines Fehlverhaltens ( Falsche ausführung einer Tätigkeit ) und vor einigen Tagen die 2. Abmahnung wegen zu spät kommen.
1. Sind das Gründe um mich kündigen zu können?
2. Sind diese Abmahnungen beide aus ähnlichem Grund bzw. kann ich nun Verhaltensbedingt gekündigt werden?
3. Wenn ich die Abmahnung nun nicht unterschreibe oder es nicht einsehe bedeutet das, Fehlende Einsicht? Denn die Abmahnung soll mir ja, die chance geben mich zu verbessern.
Vielen Dank im Voraus
Gruß Günther
Abmahnungen und Kündigung
23. Juni 2017
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Frage vom 23. Juni 2017 | 20:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnungen und Kündigung
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#1
Antwort vom 23. Juni 2017 | 23:05
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat1. Sind das Gründe um mich kündigen zu können? :
Ja, nicht ordentlich arbeiten und zu spät kommen können Kündigungsgründe sein.
ZitatSind diese Abmahnungen beide aus ähnlichem Grund :
Beides stellt eine Verletzung der Pflichten des Arbeitnehmers dar.
Zitatbzw. kann ich nun Verhaltensbedingt gekündigt werden? :
Möglicherweise. Kommt auf die Details und den Arebeitgeber an.
ZitatWenn ich die Abmahnung nun nicht unterschreibe oder :
Du musst keine Abmahnung unterschreiben und das hat auch keine negativen Auswirkungen.
Zitates nicht einsehe bedeutet das, Fehlende Einsicht? :
Was sollte es sonst bedeuten?
#2
Antwort vom 24. Juni 2017 | 12:24
Von
Status: Weiser (17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
Bei einer Abmahnung ist eine Anerkennung des Sachverhaltes nicht die Regel, allenfalls die Bestätigung des Erhalts. Beide Vorfälle sind nach meinem Dafürhalten getrennt zu betrachten. Schlechtleistung ist ein Thema für sich. Eine Abmahnung dafür bedeutet sowas wie einen Warnschuss, sorgfältig zu arbeiten. Aber wegen Schlechtleistung zu kündigen, ist für den Arbeitgeber nicht so einfach wie es scheint. Zuspätkommen ist allerdings ein Ding, das man sich nicht zu oft leisten sollte, zumal wenn man schon unangenehm aufgefallen ist. Für beide Fälle gilt, dass eine Kündigung schlimmstenfalls im Wiederholungsfall zu erwarten ist.
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