Abmahnungen Rechtens ?

31. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
dadeller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnungen Rechtens ?

Hallo ich habe nun die 3 Abmahnung bekommen laut § 22 Nr 13 und 14 des Mietvertrags bekommen die erste Abmahnung bekam ich wegen angeblichen Rauschgiftkonsum in meiner Wohnung angeblich hat es im Gang nach Canabis gestunken (ist diese Rechtens), die 2 Abmahnung war wegen einer Mutwilligen Zerstörung eines Feuermelders ein bekannter wollte diesen entfernen und hat diesen beschädigt nun muss ich diesen erstetzen was das problem nicht ist(ist diese abmanhung rechtens ), die 3 Abmahnung bekam ich wegen einer angeblichen ruhestörung nun ist es allerdings so das in dem von mir bewohnten Mietshaus es mehrere Parteien gibt die öfters mal auch nachts laut sind und die geräuschquelle nicht lokalisierbar ist. Nun habe ich den verdacht das der Hausmeister mich auf den kicker hat , was kann ich tun wie kann ich mich verhalten??

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat:
Hallo ich habe nun die 3 Abmahnung bekommen laut § 22 Nr 13 und 14 des Mietvertrags


Schön, und was besagt der betreffende § ?

Zitat:
die erste Abmahnung bekam ich wegen angeblichen Rauschgiftkonsum in meiner Wohnung angeblich hat es im Gang nach Canabis gestunken (ist diese Rechtens),


Mit "Gang" ist das Treppenhaus gemeint? Es muss bewiesen werden, dass Sie der Verursacher sind, das dürfte schwierig sein.
Zitat:

2 Abmahnung war wegen einer Mutwilligen Zerstörung eines Feuermelders ein bekannter wollte diesen entfernen und hat diesen beschädigt nun muss ich diesen erstetzen


Wenn nicht Sie es waren, sondern Ihr Bekannter, dann müssen Sie auch nichts ersetzen, sondern Ihr Bekannter, wie kommt man darauf, dass Sie es waren?

Zitat:
die 3 Abmahnung bekam ich wegen einer angeblichen ruhestörung nun ist es allerdings so das in dem von mir bewohnten Mietshaus es mehrere Parteien gibt die öfters mal auch nachts laut sind und die geräuschquelle nicht lokalisierbar ist


Was ja auch erst mal nachgewiesen werden muss, dass Sie es waren, und Sie waren es ja nicht?

-- Editiert von AltesHaus am 31.07.2016 22:53

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#2
 Von 
dadeller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke mir das mich der Hausmeister auf den Kicker hat kommt mir schon vor wie Rufmord oder Mobbing .
Der Paragraph 22 bezieht sich auf Zusatzvereinbarungen für Eigentumswohnungen ich denke der Vermieter bezieht sich statt dessen auf § 21 Nr. 13 der besagt das Rundfunk und Fernsehlautsprecher dürfen nur in geschlossenen Räumen und mit Zimmerlautstärke betrieben werden.Dies gilt auch für musizieren. Ruhestörung dürfen nicht gestört werden.In allen Stockwerken die über bewohnten Räumen liegen,sind Nähmaschinen auf schalldämpfende Unterlagen zu stellen.Ebenso sind alle belästigenden Geräusche ,insbesondere Türen zuwerfen und störendes Treppen laufen im Hinblick auf die Ruhe und gegenseitige Rücksicht zu vermeiden

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#3
 Von 
dadeller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

und § 14 besagt nur was mit dunkel werden und Beleuchtung im Flur

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#4
 Von 
dadeller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


2 Abmahnung war wegen einer Mutwilligen Zerstörung eines Feuermelders ein bekannter wollte diesen entfernen und hat diesen beschädigt nun muss ich diesen erstetzen

Wenn nicht Sie es waren, sondern Ihr Bekannter, dann müssen Sie auch nichts ersetzen, sondern Ihr Bekannter, wie kommt man darauf, dass Sie es waren?

es geht mir primär nicht um den zu ersetzenden Feuer/Rachmelder sondern ob ich dafür abgemanht werden kann und was ich in diesem Fall am besten machen kann....

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nun ja, wenn das mit dem Feuermelder als gemeinsame Tat zu werten ist, dann erging die Abmahnung zurecht.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von dadeller):
Wenn nicht Sie es waren, sondern Ihr Bekannter, dann müssen Sie auch nichts ersetzen, sondern Ihr Bekannter, wie kommt man darauf, dass Sie es waren?


Das ist doch unwichtig.
Da der Bekannte nicht Vertragspartner des Vermieters ist kann er diesen ja nicht abmahnen und auffordern das Ding zu ersetzen.

Alles was Mitbewohner, evtl. Untermieter oder Bekannte des Mieters "verzapfen" geht zu Lasten des Mieters.

Wie Mieter und Bekannter das unter sich regeln ist ihre Sache.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von dadeller):
Wenn nicht Sie es waren, sondern Ihr Bekannter, dann müssen Sie auch nichts ersetzen, sondern Ihr Bekannter, wie kommt man darauf, dass Sie es waren?


Das ist doch unwichtig.
Da der Bekannte nicht Vertragspartner des Vermieters ist kann er diesen ja nicht abmahnen und auffordern das Ding zu ersetzen.


Ne, abmahnen ja - dass er die Bekannten zukünftig zügelt - ersetzen nein, das muss der, der den Schaden verursacht hat. Und da ja offensichtlich bekannt war, dass es der Bekannte war, ist dieser zum Schadenersatz heranzuziehen.

Zitat (von Anitari):
Alles was Mitbewohner, evtl. Untermieter oder Bekannte des Mieters "verzapfen" geht zu Lasten des Mieters.


Das ist nicht richtig, ich überzieh das Verzapfen mal: Wenn ein Bekannter in der Wohnanlage einen Mord begeht, dann ist mit Sicherheit nicht der dran, der den Mörder zu sich nach Hause eingeladen hat (Einschränkung: es sei denn, er wusste vom mordlustigen Vorhaben des Bekannten, dann wäre er mit dran)



-- Editiert von AltesHaus am 01.08.2016 10:16

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Resümee: Fehlverhalten kann (und sollte) abgemahnt werden, jedoch muss jedes Fehlverhalten auch deutlich zugeordnet (zB Zeugen) nachgewiesen werden, einfacher Verdacht ist nicht ausreichend.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Alles was ... Bekannte des Mieters "verzapfen" geht zu Lasten des Mieters.

Ja neee, ist klaaaaar .... und Eltern haft für ihre Kinder ... usw ...

So ein Unfug.


Wenn der Bekannte randaliert, dann zahlt der Bekannte. Der Mieter sollte sich auch hüten da auch nur einen Cent zu zahlen, alleine um der Abmahnung schon den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Und wenn der Bekannte herum pöbelt, dann kann man zwar den Mieter deswegen abmahnen, nur wird das vor Gericht keinen Bestand haben. Der Mieter ist ja nicht der Beteuer/der Erzeihungsberechtigte des Bekannten.

Wenn der Mieter den regelmäßig randalierenden Bekannten jedich immer wieder einlädt, dann kann man den Mieter deswegen durchaus wirksam abmahnen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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