Abmahnung wg verspäteter Meldung der Krankmeldung

30. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hollersbach
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wg verspäteter Meldung der Krankmeldung

Ich war vom 1. bis 4. 9. krankgeschrieben. Die AU-Meldung erfolgte fristgerecht am 1.9.
Am 3.9. ging ich zum Arzt, der mir daraufhin die AU bis 11.9. verlängerte.
Da ich irrtümlicher weise davon ausging, die alte AU gilt bis 4.9. dann reicht es auch, meinen Vorgesetzten am Montag, den 7.9. nach dem Wochenende über die Verlängerung zu informieren, tat ich das.
Die Personalabteilung hat aber so gerechnet: die neue AU lag am 3.9. vor, also muss die Info bis 6.9. erfolgen (3 Tage später) Folglich ist der 7.9. zu spät und hat mir daraufhin eine Abmahnung! deswegen geschickt, die ich unterschreiben soll. Mag alles formal richtig sein, aber ich halte es für unverhältnismäßig.
Habe ich hier eine Chance, diese zu vermeiden?


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4 Antworten
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#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

kleinliche reaktion des ag, vor allem, wenn es das erste mal war. wenn der ag aber nicht mit sich reden lässt. abheften. der ag wird schwerlich eine kündigung auf dieser grundlage begründen können

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Hollersbach
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt denn "abheften"?
Nicht unterschreiben oder unterschrieben zurückschicken?
Was kann passieren, wenn ich die Unterschrift verweigere?

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

du musst nichts unterschreiben. die abmahnung ist eine unmutsäußerung des AG (wenn auch mit drohung verbunden). der AG will allenfalls sicherstellen, dass er beweisen kann, dass du die abmahnung erhalten hast.

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"... nach bestem Wissen :) .
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#4
 Von 
Hollersbach
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

...na dafür hat er die Abmahnung per Einschreiben mit Rückantwort geschickt.
Würde also demnach ausreichen

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