Abmahnung wg. Fehlen beim Teammeeting

4. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)
Abmahnung wg. Fehlen beim Teammeeting

Morgen,

ich wollte mich mal rein aus Interesse erkundigen.

Wir müssen jeden Tag im Büro auf den Dienstplan schauen. Der Dienst von uns festen Mitarbeitern wird Tageweise geplant.
Allerdings sind wir Außerhalb des Büro's tätig und manche Mitarbeiter nicht täglich im Büro.
Dies wurde auch nicht im Vertrag festgehalten. Lediglich in einer Art Leitfaden.
Unsere Aushilfen erhalten allerdings Wochenweise ihren Plan via Email.

Nun war folgendes. Mein Kollege hat eine Teamsitzung nicht wahrnehmen können. Er schrieb einen Tag vor dem Team noch unseren Chef via Email an, ob das Team statt finden würde?!
Es kam auch schon vor, dass eigentlich hätte Team sein müssen, ihm jedoch keiner eine Info gegeben hat, dass das Team ausfällt. Er war extra ins Büro gefahren. Wohnt auch nicht im Ort.
Nun ja... auf diese Email kam keine Antwort. Da meinem Kollegen an besagtem Team Tag einfiel, dass er einen wichtigen Termin am Nachmittag wahrnehmen muss, schrieb er unserem Chef nochmals eine Email. Er könne nicht am Team teilnehmen, da er sonst das Honorar für diesen Termin bezahlen muss. Mein Kollege hatte allerdings bis dato immer noch keine Antwort ob überhaupt ein Team statt finden. Er ging vorsichtshalber davon aus.

Nun bekam mein Arbeitskollege wegen seines Fehlens eine Abmahnung.

Ist dies überhaupt rechtens?

Liebe Grüße
Angela

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17430 Beiträge, 6486x hilfreich)

Es gibt 'Abmahnungen', die das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt sind.
Abheften, Sachverhalt in einer Protokollnotiz festhalten. Ich denke nicht einmal, dass sie einer Gegendarstellung wert ist.
Spannend würde die Sache ohnehin erst, wenn AG darauf eine Kündigung aufbauen wollte.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Geht es hier überhaupt um Angestellte?

Weil das:

Zitat:
Er könne nicht am Team teilnehmen, da er sonst das Honorar für diesen Termin bezahlen muss.


wäre ja bei einem Angestellten Unsinn. Ein Angestellter, der vom Arbeitgeber zum Teammeeting beordert wird, hat Teammeeting. Wie der Termin beim Kunden dann erledigt/verrechnet wird, ist Sache des Arbeitgebers.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Das sehe ich nicht so locker. Wenn eine Besprechung geplant ist, dann ist das Arbeitszeit. Wenn Anwesenheitspflicht besteht, dann hat man da zu sein (Natürlich alles innerhalb der normalen Arbeitszeit). Einfach mal ohne die Zustimmung des Chefs wegbleiben um einen privaten Termine wahrzunehmen, das geht nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

Es ist oftmals einfacher mal miteinander zu telefonieren anstatt sich per mail zu unterhalten... Sieht man auch an diesem Beispiel wieder deutlich. Vielleicht sollte man diesen Vorfall nutzen und Teammeetings verbindlich auf einen Tag zu verlegen. Das schafft Sicherheit. Aus diesem Grunde würde ich mit der Abmahnung zur Mitarbeitervertretung gehen und das Thema durchsprechen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17430 Beiträge, 6486x hilfreich)

/// Wir müssen jeden Tag im Büro auf den Dienstplan schauen. Der Dienst von uns festen Mitarbeitern wird Tageweise geplant.

Schon das scheint mir unhaltbar. Im Ansatz nicht und auch nicht im Konkreten, wenn Leute Außendienst haben und den Dienstplan nicht täglich sehen können.
Vielleicht könnt ihr so ein Ereignis auch nutzen, solche Abläufe/Vorgaben zu thematisieren. Eine Frage des Betriebsklimas u.a.

-- Editiert von blaubär+ am 04.05.2016 10:19

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
Nun ja... auf diese Email kam keine Antwort.

Schweigen ist aber keine Zustimmung.
Folge: er muss davon ausgehen das Meeting ist.


Er war nicht da = Arbeitsleistung nicht erbracht = Abmahnung



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Mein Kollege hatte allerdings bis dato immer noch keine Antwort ob überhaupt ein Team statt finden. Er ging vorsichtshalber davon aus.


Falls das so gemeint ist wie geschrieben, dann ging der Kollege, trotzdem er davon ausgegangen ist, dass ein Meeting stattfindet, NICHT hin.

Zitat:
Nun bekam mein Arbeitskollege wegen seines Fehlens eine Abmahnung.


DIe aus meiner SIcht begründet ist!

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