Abmahnung wegen zu spät eingereichte AU

4. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb465095-83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen zu spät eingereichte AU

Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich War bis einschließlich 28.5 krank geschrieben. Am Freitag war ich dann beim Arzt und habe eine Folgebescheinigung für weitere 2 Wochen erhalten. Ich habe nach dem Arzt Termin meine Chefin angerufen um Ihr dies mitzuteilen. Da es schon zu spät für die Post War habe ich die AU gleich am Samstag früh eingeworfen. Am Montag war ja Feiertag. Die AU ging am Mittwoch den 3.5 beim Arbeitgeber ein. Heute habe ich eine schriftliche Abmahnung erhalten. Diese wurde erstellt am 2.5 mit der Aussage das ich laut Betriebsvereinbarung verpflichtet bin die Krankmeldung am 2. Tag abzugeben, laut Aussage meiner Chefin also am 2.5. In meinem Arbeitsvertrag steht allerdings eine Krankmeldung muss am 3ten Tag eingereicht werden. Ich bin der Meinung die Abmahnung ist nicht rechtmäßig aber bin mir auch nicht sicher. Wer kann helfen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Ich habe nach dem Arzt Termin meine Chefin angerufen um Ihr dies mitzuteilen.

War die auch da?

Zitat:
Da es schon zu spät für die Post War habe ich die AU gleich am Samstag früh eingeworfen.

Wo? in der Firma - gibt es dafür Zeugen - oder bei der Post?
Zitat:

Heute habe ich eine schriftliche Abmahnung erhalten. Diese wurde erstellt am 2.5 mit der Aussage das ich laut Betriebsvereinbarung verpflichtet bin die Krankmeldung am 2. Tag abzugeben, laut Aussage meiner Chefin also am 2.5. In meinem Arbeitsvertrag steht allerdings eine Krankmeldung muss am 3ten Tag eingereicht werden.


Und wie ist das? Gibt es die BV mit dieser Regelung abweichend vom AV ?
Wenn ihr eine Betriebsvereinbarung habt, gibt es wohl auch einen Betriebsrat. Binde den zwecks Klärung ein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wie lächerlich, da meldet man sich schon rechtzeitig telefonisch krank und die Chefin mahnt ab wegen 1 Tag angeblich verspäteter Abgabe.
Kennen Sie den Wortlaut der BV? Das ist ja nicht ganz unwichtig.
Der BR hilft weiter.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Bei solchen Abmahnungen kann man ruhig bleiben und das Blatt abheften.
Ansonsten klären, was denn nun gilt: 2. oder 3. Tag.

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