Abmahnung wegen vertragswidrigem Gebrauch

17. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
go463974-15
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen vertragswidrigem Gebrauch

Ich habe eine grundlegende Frage die sich damit verbindet ob es lohnenswert ist dagegen anzugehen.

Wir sind seit 4 Jahren mieter in einem Mehrfamilienhaus und laut Mietvertrag ist die Pflege durch den Mieter geregelt. Bei Nutzung ist Garten unterstrichen
Seit Anfang an nutzen wir den Garten links hinter dem Haus, welcher wörtlich zur Wohnung gehört. Man sagte uns damals das wir machen können was wir wollen und bat mir sogar Vergünstigung als Hausmeister an (habe ich aber abgelehnt).

Jetzt haben wir das Beet (ca. 50qm) wo vorher auch von uns Pinienrinde gekauft und verlegt wurde mit Split belegt. Jeweils auf eigene Kosten und mit dem Vorsatz es pflegeleichter zu machen. Den Vermieter haben wir nicht um Erlaubnis gefragt, weil dieser sich nie damit beschäftigt hat.

Nun kommt eine Abmahnung von Haus+Grund mit Rückbaufrist binnen 14 Tagen.

Was meint Ihr, kann man dagegen angehen oder in den sauren Apfel beissen und zurückbauen ?

MfG

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38 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Was genau steht im Wortlaut im Mietvertrag bezüglich des Gartens und was genau steht inder Abmahnung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go463974-15
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Mietvertrag:
$1 Mieträume
Punkt 2. Ferner werden vermietet (Garten, Hofraum) <<< unter Garten unterstrichen
$5 Miete und Betriebskosten
Punkt 3. Verteilerschlüssel
Gartenpflege - handschriftlich durch VM eingetragen = selbst durch Mieter

Wortlaut der Abmahnung:
Das wir den Garten, der laut Mietvertrag nicht durch uns genutzt werden darf, umgestaltet wurde, indem wir Steine aufgeschüttet haben. Sie fordern uns auf die massive Aufschüttung (+Holzadler) binnen 14 Tagen rückstandslos zu entfernen und den alten Zustand des Gartens sowie der Beete wieder herzustellen

Seid den 4 Jahren haben wir allerlei geändert, den maroden Hang mit Lochsteinen neu aufgesetzt, einen Gehweg befestigt, Pflastersteine verlegt und Kantensteine gesetzt. Das alles immer auf unsere Kosten.

Bisher kam auch immer Lob für unser Engagement.

Einer der Vermieter (Erbengemeinschaft, wohnt teilweise vor Ort) gefällt es übrigens...

bei Einzug:
http://www.fotos-hochladen.net/uploads/20130307170g4a3v9q8e1.jpg

Jetzt:
http://www.fotos-hochladen.net/uploads/20170416175fvujld1sqr.jpg

-- Editiert von go463974-15 am 17.04.2017 17:52

-- Editiert von go463974-15 am 17.04.2017 17:57

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Gartenpflege/Gartenneugestaltung, der Unterschied ist Dir klar?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go463974-15):
Das wir den Garten, der laut Mietvertrag nicht durch uns genutzt werden darf,

Das widerspricht aber dem Mietvertrag. Und der Rechtsprechung.



Zitat (von go463974-15):
Sie fordern uns auf die massive Aufschüttung (+Holzadler) binnen 14 Tagen rückstandslos zu entfernen und den alten Zustand des Gartens sowie der Beete wieder herzustellen

Also die Forderung mit dem Holzadler ist ja schon lächerlich ...



Zitat (von go463974-15):
Seid den 4 Jahren haben wir allerlei geändert,

Öhm ja, ihr habt offenbar den Garten entfernt. (Auch wenns sehr schön aussieht)

Da wäre die Frage, ob man das in der Form überhaupt hätte tun dürfen. Denn dem Mieter ist es ja durchaus gestattet die Mietsache während der Mietzeit nach seinem Geschmack zu verändern.
Er muss nur nach Ende der Mietzeit zurückbauen.



Zitat (von go463974-15):
Bisher kam auch immer Lob für unser Engagement.

Von wem und wie genau nachweisbar?



Zitat (von go463974-15):
Einer der Vermieter (Erbengemeinschaft, wohnt teilweise vor Ort) gefällt es übrigens...

Und den schon mal gefragt, mit einbezogen?



Zitat (von go463974-15):
Nun kommt eine Abmahnung von Haus+Grund

Und die haben auch eine entsprechende Vollmacht vorgelegt oder ihr seit vom Vermieter informiert worden das die so was dürfen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go463974-15
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Gartenpflege/Gartenneugestaltung, der Unterschied ist Dir klar?

wirdwerden


wiegesagt es hieß immer: "ihr könnt machen was ihr wollt".

Nachdem aber mal Theater wegen Nebenkosten war ist das Verhältnis nicht mehr so dolle...

Es dient halt als Pflegeerleichterung da ein Unkrautvlies drunter liegt...
Bei Auszug / Kündigung ist ja alles rückstandslos entfernbar durch uns...

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#6
 Von 
go463974-15
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go463974-15):
Das wir den Garten, der laut Mietvertrag nicht durch uns genutzt werden darf,

Das widerspricht aber dem Mietvertrag. Und der Rechtsprechung.

^^^wie meinst du das ?

Zitat (von go463974-15):
Sie fordern uns auf die massive Aufschüttung (+Holzadler) binnen 14 Tagen rückstandslos zu entfernen und den alten Zustand des Gartens sowie der Beete wieder herzustellen

Also die Forderung mit dem Holzadler ist ja schon lächerlich ...

^^^definitiv

Zitat (von go463974-15):
Seid den 4 Jahren haben wir allerlei geändert,

Öhm ja, ihr habt offenbar den Garten entfernt. (Auch wenns sehr schön aussieht)

Da wäre die Frage, ob man das in der Form überhaupt hätte tun dürfen. Denn dem Mieter ist es ja durchaus gestattet die Mietsache während der Mietzeit nach seinem Geschmack zu verändern.
Er muss nur nach Ende der Mietzeit zurückbauen.

Zwischendurch haben wir die ganze Fläche mit Pinienrinde gemacht (knapp 300€) und es wurde für gut befunden !
Einmal sogar zur Nachschüttung was bezahlt. Nur da ist man jedes Jahr dran mit Nachkaufen der Pinienrinde

Jetzt es dient der Pflege-erleichterung (Unkrautvlies)
Ist ja Rückbaubar... !


Zitat (von go463974-15):
Bisher kam auch immer Lob für unser Engagement.

Von wem und wie genau nachweisbar?

Teilweise durch Whatsapp / Email


Zitat (von go463974-15):
Einer der Vermieter (Erbengemeinschaft, wohnt teilweise vor Ort) gefällt es übrigens...

Und den schon mal gefragt, mit einbezogen?

Er hat die Vollmacht für die Abmahnung mit unterschrieben und steht sehr unter der Fuchtel seiner dominaten Schwester

Zitat (von go463974-15):
Nun kommt eine Abmahnung von Haus+Grund

Und die haben auch eine entsprechende Vollmacht vorgelegt oder ihr seit vom Vermieter informiert worden das die so was dürfen?

japp Vollmacht von allen 4 Erben liegt bei


-- Editiert von go463974-15 am 17.04.2017 19:05

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#7
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Wer hat denn die Bäume umgeschnitten, und warum?

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#8
 Von 
go463974-15
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Links die zwei damals mit dem Vermieter zusammen... Lebensbaum ist unten herum ausgedünnt und der Ahorn steht wie er steht

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Das wir den Garten, der laut Mietvertrag nicht durch uns genutzt werden darf,


Kann es sein, dass der Satz anders zu verstehen ist, nämlich eine Fläche gemeint ist, welche nicht vermietet wurde.

Mir stellt sich daher die Frage, ob die gesamte Fläche bei der Anmietung Gartenfläche war oder es auch Flächen ohne Bewuchs gab.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
go463974-15
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also beete wurden von der Größe her nicht geändert

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Also beete wurden von der Größe her nicht geändert


Unzureichende Antwort. was soll man daraus entnehmen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go463974-15
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Also beete wurden von der Größe her nicht geändert


Unzureichende Antwort. was soll man daraus entnehmen ?


Wie genau meinst du das?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Ob die gesamte (jetzt in Anspruch genommene) Fläche bei der Anmietung Gartenfläche war.

Wenn es keine Größenangaben gibt, muss man auslegen, was mit "Garten, Hofraum" gemeint ist.

Befinden sich Hofraum und Garten auf einer Fläche ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go463974-15
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Vermieterin bewohnte vorher diese Wohnung,
Diese beinhaltet den Garten mit zuwegung.
Diese zuwegung haben wir mit ihrem Einverständnis gepflastert und auf unsere Kosten pflanzringe aufgestellt um den Hang abzufangen.. Sie weiß das wir eigentlich alles machen...
Für vieles gibt es Erlaubnise, zb dort Bambus pflanzen
Wir sind selbst etwas erschrocken

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go463974-15):
Diese zuwegung haben wir mit ihrem Einverständnis gepflastert
Zitat (von go463974-15):
Für vieles gibt es Erlaubnise

Von wem und wie genau nachweisbar?



Zitat (von go463974-15):
zb dort Bambus pflanzen

Ich hoffe doch mit Rhizomsperre? Sonst könnt ihr schon mal einige EUR an Schadenersatz beiseite legen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von go463974-15):
Die Vermieterin bewohnte vorher diese Wohnung,


Wie viele Wohnungen sind es denn? Ansacheinend ist ja ein anderer Erbe auch gelegentlich anwesend.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von go463974-15):
Das wir den Garten, der laut Mietvertrag nicht durch uns genutzt werden darf,

Bevor das jetzt philosphisch wird, nach dem MV ist der Garten mitvermietet. => Abmahnung zurückweisen

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Jetzt ist die Frage ja immer noch nicht beantwortet, ob du deine Umgestaltungsmaßnahmen auch wirklich nur die vermietete Gartenfläche betreffen. Um das Ganze abzukürzen:

Zitat (von go463974-15):
:Das wir den Garten, der laut Mietvertrag nicht durch uns genutzt werden darf,
Wenn es kein Tippfehler von dir war und du lediglich die laut Mietvertrag vermietete Gartenfläche umgestaltet hast, dann kannst du dem ja in diesem Punkt widersprechen.

Aber grundsätzlich hast du dir eben ein Problem eingehandelt:
Pflege bedeutet Erhaltung des vermieteten Zustandes.
Du hast jedoch ganz erhebliche Veränderungen vorgenommen - aus einer Gartenfläche eine Schotterwüste gemacht (denn Split ist das nicht) - das nennt sich dann halt "nicht-vertragsgemäßer Gebrauch" bzw. wäre nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt (bei dir sind das ja 4 Personen).
Nach deiner Schilderung kannst du wohl nicht die Zustimmung der gesamten Vermieterseite beweisen. Damit wäre die Abmahnung zu recht erfolgt.
Schlimmstenfalls wird eben ein Gericht darüber entscheiden müssen, ob ob du bereits während des noch laufenden Mietverhältnisses den Rückbau und die Wiederherstellung des vertragsgemäßen = bei Anmietung gegebenen Zustandes vornehmen musst.
Es besteht aber durchaus auch die Möglichkeit, dass das Gericht befindet, du seist dazu erst bei deinem Mietende verpflichtet.

Besser (und für beide Seiten kostengünstiger) wäre es da natürlich, wenn du dich mit der Vermieterseite ohne Gericht darauf einigen könntest, dass du den ursprünglichen Zustand erst bei deinem Mietende wiederherstellst ... und dazu z.B. eine entsprechende zusätzliche Sicherheit leistest.

Ich stelle mir die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes jedenfalls nicht so einfach vor. Hab das in letzter Zeit mehrfach in der Nachbarschaft miterlebt, dass die angeblich so pflegeleichte Steinlandschaft nach wenigen Jahren schon wieder entfernt wurde (samt der dann unbrauchbaren Erde darunter), weil das Laubklauben von den Steinen auf Dauer auch lästig wird bzw. weil selbst Bändchengewebe (!!!) nicht lange das Unkraut vom Durchwachsen abhält und Unkrautjäten zwischen Schottersteinen nahezu unmöglich ist. Sowas macht doch wirklich nur den Gartenbaubetrieben Freude - die verdienen da zweimal dran in kürzester Zeit.
Ansonsten ist es eben reine Geschmackssache, ob so eine Steinwüste schön oder scheusslich ist. Ich kann durchaus nachvollziehen, wenn jemand seinen Garten nicht derart verunstaltet haben möchte ;)
Wie man Schotter auf dünnem Vlies einfach wieder entfernen will, das würde ich gern mal sehen wollen.
Und wenn ich Bambus höre, dann schrillen bei mir alle Alarmglocken. Vor ein paar Jahren hatten mein Nachbarmieter eine Sorte, die dann unter der Straße durch beim nächsten Nachbar wieder raus kam ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go463974-15
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten morgen...
Also im Mietvertrag ist Garten halt unterstrichen, ohne Angabe von qm.

Das wir keine gartennutzung haben sagt ja die Abmahnung, wir meinen das nicht.

Auch weil wir im Beisein der vm schon viel geändert haben und es für gut befunden wurde. Auch an der zuwegung... Dort wurde nie gesagt (in 4 Jahren) das wir es nicht dürften?!

Ob sich der Schotter auf lange Sicht bewährt weiß ich auch nicht, aber wir erhoffen uns Erleichterung gegen den Ahorn.

Desweiteren sehe ich einen rückbau als unkompliziert an. Die Erde darunter ist dieselbe wie vorher... Teilweise mit Pinienrinde noch...

Gut wenn wir es übertrieben haben, obwohl wir es nur schön und pflegeleicht haben wollten, dann muss es halt wieder runter...

PS: Bambus sitzt in sperre

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich mag da damal vehement widersprechen. Gartenpflege heisst keineswegs Erhalt des Statussymbol quo.
Der Mieter darf den mitvermieteten Garten durchaus umgestalten, solange sich das rückgängig machen lässt. Der Vermieter hat da wenig bis gar keine Mitspracherechte.
Und mir fehlt es auch arg am Glauben, warum man die Steine nicht wieder einsammeln kann.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Lolle: das war ein richtig guter Beitrag. Noch in Ergänzung. Das was hier gemacht worden ist, das hat mit Pflege gar nichts zu tun. Das ist eine komplette Umgestaltung. Da ist der Rückbau kompliziert und teuer. Ich habs wie Lolle bei einem Nachbarn erlebt. Der hat nach einigen Jahren die Schotterwüste auch wieder raus genommen, musste den gesamten Boden drunter auch abtragen lassen, da durch Schotter u.s.w. unbrauchbar geworden, dann wurde neu aufgeschüttet. Und bis dass wieder alles eingewachsen ist, das dauert natürlich auch.

Seht zu, dass Ihr eine Einigung hin bekommt, so dass die Änderung erst zum Ende der Mietzeit erfolgen muss.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Zitat (von go463974-15):
Das wir den Garten, der laut Mietvertrag nicht durch uns genutzt werden darf,

Bevor das jetzt philosphisch wird, nach dem MV ist der Garten mitvermietet. => Abmahnung zurückweisen


Sehe ich anders. Nach MV ist Garten mitvermietet. Ob der Garten, wieviel davon oder welcher ist nicht ersichtlich. Wenn das in mehreren Mietverträgen dieses Mehrfamilienhauses so drin steht...

Aber die Frage wurde noch nicht beantwortet: Wieviele Wohnung sind es denn nun?
Und grenzt nur eure Wohnung an den Garten? Anscheinend gibt es ja eine Zuzwegung zum Garten, was eher auf Gemeinschaftsgarten hindeutet. Habt ihr von der Wohnung aus direkten Zugang zu dem Garten?

-- Editiert von Beduine am 18.04.2017 09:13

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das was hier gemacht worden ist, das hat mit Pflege gar nichts zu tun. Das ist eine komplette Umgestaltung.

Korrekt.
Und was die indivduelle Gestaltung der Mietsache während der Mietzeit angeht, haben die Gerichte dem Mieter ja durchaus weitgehende Recht eingeräumt.

Wenn hier der Mietvertrag unklar gefasst ist, fällt das dem Vermieter auf die Füße.

Wenn das wie hier dem Vermieter länger bekannt ist und geduldet wird, tritt duchaus auch Verwirkung ein.


Da die anderen Rückfragen leider nicht beantwortet werden, kann man bezüglich weiterer Genehmigung nicht zielfürhrend weiter diskutieren.
Wenn der Vermieter jedoch entsprechend nachweisbare Genehmigungen für die Änderungen erteilt hätte, wäre das ein weiterer Grund.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go463974-15
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja sorry bin auf Arbeit
6 Parteien Haus, davon 2 im Dachgeschoss
Die beiden unteren haben Zugang zum Garten vom Balkon.. Zugänglich ist der garten von beiden Seiten des Hauses

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von go463974-15):
Ja sorry bin auf Arbeit
6 Parteien Haus, davon 2 im Dachgeschoss
Die beiden unteren haben Zugang zum Garten vom Balkon.. Zugänglich ist der garten von beiden Seiten des Hauses


Bist du einer der beiden unteren? Was ist mit dem zweiten unteren / den unteren Bewohner/n? Kein Interesse am Garten?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
go463974-15
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin einer der unteren genau...
Andere Seite nutzt den Garten auch, nur sind dort keine beete und Terrasse vorhanden...
(welche wir auch nicht angelegt haben, sondern übernommen)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von go463974-15):
Ich bin einer der unteren genau...
Andere Seite nutzt den Garten auch, nur sind dort keine beete und Terrasse vorhanden...
(welche wir auch nicht angelegt haben, sondern übernommen)


Also Gemeinschaftsgarten...

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
go463974-15
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur bei den beiden unteren steht der garten im mv drin (Pflege).
Die anderen Parteien haben noch Gärten woanders auf dem Grundstück

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von go463974-15):
Nur bei den beiden unteren steht der garten im mv drin (Pflege).
Die anderen Parteien haben noch Gärten woanders auf dem Grundstück


Ändert aber nichts daran, dass es ein Gemeinschaftsgarten ist. Für die beiden unteren Parteien.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
go463974-15
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich ja nicht eingefriedet oder so...
Es wurde schon immer dort so gehandhabt das jeder seine Hälfte hat... Rasen wird abwechselnd gemäht usw.

Eigentlich schade das sie es nicht für gut beheissen das man sich drum kümmert

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