>Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung von Aufn.
quote:
Keine Antworten?
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quote:
er hat die Gelegenheit genutzt alles runter zu laden was das Internet anbietet
Dann haftest du möglicherweise trotzdem als Mitstörer noch auf Unterlassung. Offenbar stellst du ja Dritten deinen Rechner entweder völlig ungeschützt oder mit Administratorrechten zur Verfügung, sodaß sie alle nur denkbaren Taten darüber begehen können. In so einer Situation wirst du kaum behaupten können, du hättest deinen Sorgfaltspflichten als Anschlußinhaber Genüge getan (analog: Betrieb eines offenen WLAN).
quote:
Gibt es eine Möglichkeit die Rechnung auf meinen Onkel zu schieben?
Nö, es geht hier ja offenbar um den Unterlassungsanspruch, der wendet sich erst mal gegen dich als Anschlußinhaber.
Wenn du den Onkel angibst, kommt für den vermutlich eine Schadensersatzforderung hinterher. (Während du als Anschlußinhaber für
Schadensersatz typischerweise nicht haftest; solltest du hingegen so "schlau" sein, dem Abmahner die Onkelstory zu erzählen, wird er vermutlich direkt eine SE-Forderung gegen dich hinterher schieben. Man gibt niemals ohne Grund zu, sich überhaupt nicht um die Absicherung des Systems gekümmert zu haben.)
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von PerryRhodan am 16.01.2012 18:13
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