Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung "Lady Gaga - The Fame Monster" durch Rasch Rechtsanwälte im Auftrag Universal Music GmbH erhalten – was tun?
Von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner 26.9.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 810 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Rasch Rechtsanwälte mahnen wegen Filesharing von Musik für die Universal Music GmbH im Internet ab.
Das betreffende Musikalbum von Lady Gaga „The Fame Monster“ soll im Filesharingsystem „BitTorrent“ zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sein.
In dem Abmahnschreiben werden neben einem Unterlassungsanspruch, Ersatzansprüche sowie ein Auskunftsanspruch begehrt. Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs wird ein Betrag in Höhe von 1.200 Euro angeboten.
Vorgehen bei Abmahnung Rasch Rechtsanwälte
1. strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die beigefügte Erklärung sollten Sie nicht unterschreiben, es wird empfohlen allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Daniel Baumgärtner
Leipzig
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Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte dabei zwar rechtsverbindlich jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen und unter eine auflösende Bedingung gestellt werden, wie z.B. Gesetzesänderung oder höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Die abgegebene Unterlassungserklärung räumt die Wiederholungsgefahr der abgemahnten Rechtsverletzung aus und vermeidet so eine Unterlassungsklage.
2. Vergleich
Weiter sollte die erhaltene Abmahnung und die darin beschriebenen Vorwürfe und Ansprüche auch auf deren Höhe hin überprüft werden. Dabei sollte zunächst der Zeitpunkt des angeblichen Downloads überprüft sowie die angegebene IP-Adresse mit Ihrer IP-Adresse verglichen werden.
Eine Einschätzung der Rechtslage und der geforderten Ansprüche kann zumeist nur von einem auf diesem Gebiet tätigen Rechtsanwalt erfolgen. Um die Chancen für die weiteren Schritte vernünftig abwägen zu können, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
Zusammenfassung
Ob in Ihrem Fall eine Zahlung erfolgen soll oder in welcher Höhe kann nur im Einzelfall entschieden werden. Ein auf diesem Rechtsgebiet tätiger Rechtsanwalt wird Sie im Rahmen einer Beratung über Chancen und Risiken aufklären und insbesondere die eigenen Kosten so bemessen, dass die Beauftragung sich für Sie finanziell lohnt.
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