Abmahnung wegen forschen Tonfall gegenü. Vorgesetz

23. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Djini SE
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen forschen Tonfall gegenü. Vorgesetz

Hallo,

ein Freund hat eine Abmahnung wegen "forschen" Tonfall gegenüber Vorgesetzten bekommen. Er war jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits krankgeschrieben, hat keinen Arbeitsabbruch begangen und war nur in der Firma, um die Krankschreibung abzugeben. Ist die Abmahnung rechtskräftig?

Auszug aus dem Abmahnungsschreiben:

Sehr geehrter Herr .....,

seit einigen Jahren sind Sie Mitarbeiter im Getränkemarkt unseres Marktkaufes. Sämtliche Anweisungen und Handhabungen Ihres Aufgabenbereiches und die Pflichten Ihres Arbeitsverhältnisses im Allgemeinen sind Ihnen hinreichend bekannt. Leider Haben Sie sich dennoch - wie nachfolgend beschrieben - fehl verhalten.

Am Montag, den 01.12.14 klopften Sie gegen 10:30 Uhr an die Tür des Marktleiterbüros und sagten im forschen Ton, dass Sie sofort mit der Marktleitung sprechen müssten. Da sich unser Marktleiter Herr X gemeinsam mit dem stellvertretenden Marktleiter Herrn Y gerade in einem Gespräch mit einer Mitarbeiterin befand, bat Herr Y Sie, sich für ein paar Minuten zu gedulden. Im erneut forschen Tonfall entgegneten Sie Herrn Y, dass es dringend wäre und Sie nicht warten könnten. Daraufhin erklärte Herr X Ihnen, dass er das Gespräch mit der Mitarbeiterin erst zu Ende führen wird und Sie sich kurz gedulden möchten. Nach dieser Aussage gingen Sie mit den Worten: "Soll ich mir in die Hosen machen oder was?"

Bevor Sie daraufhin den Markt verließen, haben Sie Ihre Krankmeldung für die Zeit vom 29.11.14-03.12.14 im Kassenbüro abgegeben, ohne vorher ordnungsgemäß die Marktleitung über Ihren Arbeitsabbruch zu informieren.

In letzter Zeit sind Sie mehrfach durch ähnlich unangemessenes Verhalten und unhöflichem Umgangston gegenüber der Marktleitung und anderen Mitarbeitern negativ aufgefallen.

Wir sehen uns nunmehr gezwungen, Sie aufgrund Ihres hie beschrieben Fehlverhaltens mit Nachdruck abzumahnen.

Zukünftig erwarten wir von Ihnen, dass Sie sich an die Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag sowie an die bestehenden Anweisungen halten und Weisungsbefugten gegenüber mit mehr Respekt und Höflichkeit entgegen treten.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses auf Äußerste gefährdet ist. Im Widerholungsfall, der nicht auf Wiederholung der hier genannten Pflichtverletzung beschränkt ist, müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen - ggf. einer Kündigung - rechnen.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Konkrete Beschreibung des Vorfalls, Erklärung was in Zukunft erwartet wird, die Abmahnung erscheint der Form halber korrekt.
Ob der Kollege zu dem Zeitpunkt krank geschrieben war spielt keine Rolle. Außer er stand so unter Medikamenten, dass man das als Grund angeben könnte, er habe nicht gewußt was er da tat.

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#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Das größere Vergehen ist auch die wohl nicht korrekte Krankmeldung.
Die kam wohl auch zu spät und an die falsche Stelle.

Wundere mich warum nicht rechtzeitig angerufen wurde, statt sich sehr eingeschränkt auf den mühsamen Weg zu machen, und der gelbe Schein dann je nach Firmengepflogenheiten früher oder später zugeschickt wird.

Und wenn noch - unabhängig von der eigentlichen Firmengeschichte - eine Autofahrt unternommen wurden kann das je nach körperlichen Zustand auch noch eine Straftat darstellen.

Das Sozialverhalten wird auch bemängelt. Wenn das wirklich so sein sollte, wird es keine lange Haltbarkeit bei der Firma geben, falls das nicht sofort abgestellt wird.
Eine personenbedingte Kündigung, gestützt auf Abmahnungen, ist da nicht weit.Vermutlich auch gut vor Gericht durchsetzbar, selbst wenn ein Arbeitnehmer rechtzeitig klagt.
Was eher noch mehr weh tun wird als der Arbeitsplatzverlust: Die Arbeitsagentur wird auch eine ALG-Sperre bis zu 12 Wochen verhängen.



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#3
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Gleiche Meinung. Oder war er wegen eines psychischen Problems, wegen dessen man sich nicht angemessen höflich benehmen kann, krank geschrieben?

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#4
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

die abmahnung ist so formal korrekt

ob auch inhaltlich bezweifle ich erstmal

bei einer abmahnung stellt sich ja erstmal die frage ob das benannte vergehen gegen die vertraglichen abmachungen verstösst.
mir ist nicht bekannt dass "höflichkeit" gegenüber vorgesetzten inhalt eines arbeitsvertrages bzw. agb's sein können (sind)
unbenommen davon sind sicher verstöße zivilrechtlicher art: z.b. beleidigung, tätlichkeiten, sexuelle belästigung, ... (ich hab's erstmal zivilrecht genannt, ob das richtig ist weiß ich nicht, aber ich hoffe es wird verstanden was ich damit sagen will) grund für eine abmahnung (wenn nicht sogar grund für eine fristlose kündigung)

gleichwohl ist der ag weisungsbefugt (direktionsrecht), wenn der ag auffordert den raum und/oder das betriebsgelände zu verlassen und dies ohne weiters möglich ist, ist dem folge zu leisten.

quote:
Bevor Sie daraufhin den Markt verließen, haben Sie Ihre Krankmeldung für die Zeit vom 29.11.14-03.12.14 im Kassenbüro abgegeben, ohne vorher ordnungsgemäß die Marktleitung über Ihren Arbeitsabbruch zu informieren.

problematisch finde ich das wort "arbeitsabbruch" sowie die "abgabe" der "krankmeldung"

allerdings benennt der ag hier nicht den genauen hergang:
rechtsicher hätte es ungefähr so lauten müssen:
sie haben am ... um ... uhr ihren arbeitsplatz ohne rücksprache mit ihrem vorgesetzten herrn/frau xxx verlassen.
....
ferner haben sie, entgegen der arbeitsvertraglichen vereinbarungen ihre au verspätet eingereicht.
...

(zu beachten ist der unterschied zwischen krankmeldung und au-bescheinigung)

quote:
Im Widerholungsfall, der nicht auf Wiederholung der hier genannten Pflichtverletzung beschränkt ist


ist m.e. "unsinn"

abgesehen davon:
eine abmahnung (sofern rechtens) führt nicht automatisch zu einer kündigung
der sinn ist ja grade den an auf sein fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihm die möglichkeit zur änderung seines verhaltens zu geben.
die "arbeitswelt" ist halt keine ik.a spielwiese: ag und an haben neben rechten auch pflichten.

ich höre schon die einwände wie:
quote:
Eine personenbedingte Kündigung, gestützt auf Abmahnungen, ist da nicht weit.

ich weiß nicht wieviele abmahnungen täglich/monatlich/jährlich ausgesprochen werden und wieviele davon zu kündigungen führen und wieviele davon zu ungunsten der an ausgehen.
sicher ist eine schriftliche abmahnung eine sehr ernst zu nehmende angelegenheit und kann/sollte aber eben auch die möglichkeit zu einem bestehen des arbeitsverhältnisses bieten





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