Abmahnung wegen Wochenberichten

15. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
jacob08
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen Wochenberichten

hallo,
kurz und knapp ich habe heute von meinem chef eine abmahnung bekommen wegen fehlender wochenberichte "(std. zettel)"
(wo,wann,was,wielange)also KEINE ARBEITSBERICHTE !! bin azubi im 3. Lehrjahr ist das ganze so rechtens ? kann ich mich wehren und ich habe mich vorerst geweigert diese zu unterschreiben hat jemand einen tip für mich ?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Man kann sich nur gegen unberechtigte Abmahnungen (erfolgreich) wehren.

Wie verhält sich das denn ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, wenn das zu deinen Aufgaben gehört, dann war die Abmahnung berechtigt.

Warum bist du der Meinung, dass du diese Berichte nicht schreiben müsstest? Ich sehe bis jetzt von dir keine Begründung dafür.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jacob08
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe sie auch geschrieben nur 1. tag nach der abgabefrist abgegeben und dann bekam ich zur antwort "die brauch ich jetzt nichtmehr kannst du sonst was mit machen " ich rede hier auch nicht von berichtsheften etc. sondern nur von std. zetteln und es steht auch nirgends nieder geschrieben das ich mich verpflichte oder es zu meinen pflichten gehört diese zu schreiben. und 2. habe ich den verdacht das der chef micht loswerden will

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Die Stundenzettel sind Grundlage für die Abrechnung und ich vermute mal, dass die bei euch alle Mitarbeiter ausfüllen müssen (oder nur du?). Die Abrechnung und ihre Bezahlung wollen bitteschön auch alle pünktlich haben. Und da muss es nun mal einen Abgabeendtermin geben. Da kann nicht jeder mit seinem Zettel kommen, wanns ihm passt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

ich habe sie auch geschrieben nur 1. tag nach der abgabefrist abgegeben und dann bekam ich zur antwort die brauch ich jetzt nichtmehr kannst du sonst was mit machen


Ja klar, wenn Du es NACH der Abgabefrist abgibst, dann brauchen die es wirklich nicht mehr!

Sorry, aber bist Du so begriffstutzig oder tust Du nur so?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Wenn das Ausfüllen dieser Berichte während der Arbeitszeit eine dienstliche Anweisung ist, musst du der nachkommen. Verweigerst du das, ist ein Abmahnung durchaus gerechtfertigt - genauso wie bei einer Arbeitsverweigerung. Auch Berichtshefte müssen in der Ausbildung geführt und dem Ausbilder zur Unterschrift vorgelegt werden. Tust du das nicht, ist ebenfalls eine Abmahnung gerechtfertig. Um welche Art von Berichten es hier geht, ist also im Grund egal.

Was solltest du überhaupt unterschreiben? Den EMPFANG der Abmahnung oder die ANERKENNUNG der angemahnten Vorfälle?

Dass der Chef direkt so harsch reagiert hat, legt die Vermutung nahe, dass es nicht das erste Mal ist, dass du die Berichte nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt hast.

Um einen für dich brauchbaren Ratschlag hier zu finden, müssen alle Karten auf den Tisch.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.264 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen