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Abmahnung wegen Veweigerung einer Tätigkeit

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Abmahnung wegen Veweigerung einer Tätigkeit

AN ist seit kurzem als Kranführer ( über 40 to) beschäftigt mit Hebepass.Er ist sehr gut im Bedienen großer Maschinen und kennt sich mit den Dingern aus.
Er wurde nun beauftragt für die langjährigen und neuen Mitarbeiter, die keinen Pass besitzen und trotzdem im Betrieb die Maschinen bedienen, eine Einweisung durch zu führen, weil es immer wieder Probleme mit der Bedienung gab und somit auch schon Schäden entstanden sind. AN, (einfacher Arbeiter dort im Betrieb)weigerte sich eine Einweisung zu machen, weil er keine Berechtigung dafür hat und die Verantwortung auch nicht gewillt ist zu übernehmen. Er gibt Einzelnen gern mal Hilfestellung, aber eine Einweisung ist doch was Höherwertiges. Dafür drohte der Chef mit Abmahnung.
Das geht doch nicht - oder?


von altmärker am 10.04.2012 13:43
Status: Senior (130 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 956 weitere Beiträge zum Thema "Abmahnung".


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>Abmahnung wegen Veweigerung einer Tätigkeit
Welche Verantwortung bei einer Einweisung will er denn nicht übernehmen ? Er gibt sein Wissen weiter und gut ist. Dazu braucht keiner eine Berechtigung. Er erteilt ja keinen Führerschein den er selber malen soll

Zweimal abmahnen und er ist den Job los.

Dreimal zu gut erklärt und er den Job auch los. Also machen - schlecht erklären - lang brauchen.

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"Jeder sollte 1 Million bekommen, das sollte ein Grundrecht sein."


von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 10.04.2012 14:31
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
Userwertung:  1,5  von 5 (von 42 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Veweigerung einer Tätigkeit
Ich finde er übernimmt schon eine große Verantwortung für die ordnungsgemäße, umfassende Einweisung großer komplizierter Maschinen, damit jeder in der Lage ist, die Dinger sicher zu bedienen. Denken sie z.B. an Kräne wie im Hamburger Hafen, so was meine ich.Der Chef müsste die Leute erst mal auf Lehrgang schicken, wenn er sie behalten will, aber der will wohl sparen.Es geht hier richtig um Sicherheit, denn wenn da Tonnen gehoben werden, möchte man als Einweiser unten sicher sein, dass der da oben weiß, wie
die Dinger funktionieren und was man beachten muss.



von altmärker am 10.04.2012 14:56
Status: Senior (130 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Veweigerung einer Tätigkeit
Hallo Leute ich bin der Horst und erkläre euch mal den Bagger:
1. Ohne Führerschein darf man den nicht fahren
2. Ohne Kurs ist es Lebensgefährlich
3. Da oben ist der Schalter da macht man in an.
4. Links da, rechts da.
5. Da drüben steht der Daimler vom Chef zu hoch heben, ich geh mal aufs Klo.

Endwerder es ist ein Schein vorgeschrieben oder eine Einweisung durch eine benannte Stelle oder nicht.

Du kannst ja keine Scheine ausgeben oder.

Ruf die Berufsgenossenschaft an wenn der erste ohne Staplerschein einen Stapler fährt.

Da ändert aber nichts daran das du die Arbeit machen musst die man dir aufträgt. Es ist nicht verboten zu leeren, eher zu baggern und zu kranen.
Du kannst denen auch den Umgang mit einer Panzerfaust beibringen ohne eine zu haben.


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"Jeder sollte 1 Million bekommen, das sollte ein Grundrecht sein."


von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 10.04.2012 15:04
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
Userwertung:  1,5  von 5 (von 42 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Verweigerung einer Tätigkeit
Hallo Horst, das gefällt mir.Diese Einweisung werd ich dem AN übermitteln, das passt.
Danke Dir.


von altmärker am 10.04.2012 15:19
Status: Senior (130 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Veweigerung einer Tätigkeit
Mir erscheint es ratsam, die Bedenken ggü dem Chef schriftlich niederzulegen, aber der Anweisung unter Protest doch Folge zu leisten.

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von blaubär+ am 12.04.2012 16:11
Status: Unsterblich (2265 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Veweigerung einer Tätigkeit
Die Frage war doch, ob es geht, dass der Chef mit Abmahnung droht - doch das geht. Ob die Abmahnung zu Recht erteilt wird, wäre eine ganz andere Frage.
Wenn man eine Abmahnung erhält, dann kann man dazu Stellung nehmen.
In diesem Fall erscheint es mir sehr unwahrscheinlich, dass der Chef tatsächlich schriftlich abmahnt, falls die Bedienung gewissen gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Nun heißt es ja nicht, dass du durch eine Einweisung anderen erlaubst, die Geräte auch zu bedienen, dass ist dann das Weisungsrecht des Chefs - und wie dann die Berufsgenossenschaft dazu steht, wenn der erste Unfall auftaucht?

Grundsätzlich ist es doch schön, egal auf welcher Ebene, wissendurstigen Menschen etwas zu erklären, was man selber kann, oder?

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von TiA2010 am 12.04.2012 22:52
Status: Unsterblich (864 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 21 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Veweigerung einer Tätigkeit
@altmärker:
"..eine Einweisung durch zu führen, weil es immer wieder Probleme mit der Bedienung gab und somit auch schon Schäden entstanden sind."

Einem Kollegen zu erklären, wie das im Job so läuft ist eines. Aber was ist eine Einweisung? Erst recht, wenn Chef sich davon etwas verspricht.

Gibt es einen Sicherheitsbeauftragten? Was sagt der?

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von hamburgerin01 am 12.04.2012 23:00
Status: Tao (11567 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 236 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Veweigerung einer Tätigkeit
Anderen Kollegen behilflich zu sein, was zu erklären ist kollegial und das wünscht man sich auch so.
Aber was ist eine Einweisung? Durch die Diskussionen hier kann man das glaub ich unterschiedlich betrachten.Der AN und auch ich hatten die Vorstellung einer umfangreichen theoretischen und praktischen Einweisung, so wie es eigentlich sein sollte und das Ganze von Spezis durchgeführt, mit Teilnahmebestätigung und Unterschrift für die Personalakte.Der AN war sich jedenfalls unsicher, weil der Chef nur sagte "Sie machen hier die Einweisung!": und da protestierte der AN natürlich. Ich erzählte ihm von Horst dem Baggerfahrer. Der Chef hat ja nicht gesagt, wie umfangreich das sein soll.So hat er nur kurz seine Erfahrungen und Tipps erklärt und fertig war er.Er hat sich nicht geweigert, also kann Chef nichts sagen. Den Daimler vom Chef hat er allerdings stehen lassen - besser isses.
Nochmal schöne Grüße an Horst den Baggerfahrer und die Denkanstöße der Anderen.;)

Einen Sicherheitsbeauftragten gibt´s nicht, dann wäre, wenn der auf Sicherheit steht und nicht auf das Wohlwollen des Chefs, einiges anders, weil in diesem Betrieb hinkt so einiges.

*Manchmal denken wir einfach zu kompliziert!


von altmärker am 13.04.2012 15:37
Status: Senior (130 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Veweigerung einer Tätigkeit
Hallöchen, ich bin der Meinung das ein Arbeitnehmer im Bereich des erlaubten schon machen muss. Ich hatte auch eine Einweisung/Unterweisung für einen Kran mit 40 Tonnen. Die machte ein langjähriger Mitarbeiter und Kranfahrer. Als es allerdings dann in Detail ging, sprich die ganzen Sicherheitsvorschriften für Anschlagmittel usw., kam einer ...ich glaub von einem Ingenieurbüro.... und da bekamen wir aber auch ein Zertifikat.

Allerdings vertrete ich die Meinung das wir Arbeitnehmer uns für Geld verkaufen, und in dieser Zeit das tun sollten, was von uns verlangt wird wenn es im Bereich der Ausbildung ( als Metall Facharbeiter keine Klos putzen) liegt. Das mit den drei Abmahnungen ist ein schmarrn. Ich kann den AN entlassen wenn drei mal wegen dem selben ermahnt wurde,ich kann es aber auch erst nach der hundertsten Abmahnung machen.

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von Keine_Ahnung123 am 13.04.2012 15:52
Status: Junior (96 Beiträge)
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