Abmahnung wegen Verletzung der Nutzungsrechte

17. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Siggi009
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen Verletzung der Nutzungsrechte

Ich habe Nutzungsrechte an Fotos für mein neues Buch. Jetzt fand ich einige dieser Bilder auf einer Internet und einer facebookseite . Ich kontaktierte die Fotografin um nachzufragen, ob sie anderen Personen die Nutzungsrechte eingeräumt hätte. Sie verneinte dies deutlich in einer Facebook Nachricht. Wenn ich diese Person, welche also die Bilder ohne Berechtigung nutzt Über einen Anwalt abmahnen möchte, wer muss diesen dann zahlen und muss dies ein bestimmter Abmananwalt sein, oder reicht ein Anwalt für Medien und Urheberrecht ?
Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Siggi009):
Wenn ich diese Person, welche also die Bilder ohne Berechtigung nutzt Über einen Anwalt abmahnen möchte, wer muss diesen dann zahlen

Das müsste regelmäßig der Verletzer der Rechte.
Da du ihn aber beauftragst, wird der Anwalt im Zweilfesfalle an Dich herantreten, wenn bei der Gegeseite nichts zu holen wäre.



Zitat (von Siggi009):
muss dies ein bestimmter Abmananwalt sein, oder reicht ein Anwalt für Medien und Urheberrecht ?

Das sollte jeder Antwalt können, wobei es natürlich besser ist einen Fachanwalt zu beauftragen da dieser durchaus auch die Feinheiten kennt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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