Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet erhalten

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Was tun?

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet erhalten

Immer wieder erhalten Menschen von diversen Anwaltskanzleien (Rechtsanwälte Rasch, KUW, Waldorf, Kornmeier usw.) Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen im Internet in sog. Tauschbörsen (Filesharing-Systeme, Peer-to-Peer-Netzwerke) wie eMule, eDonkey, BearShare und andere.

Diese Abmahnungen sind meist verbunden mit der Aufforderung, einen pauschalen Schadensersatz zu leisten sowie eine der Abmahnung beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.

Die Betroffenen fragen sich nun, wie sie hierauf reagieren sollen. Zahlen? Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die Antwort hierauf ist zunächst einmal ganz klar: Nein! Vielmehr sollte die Angelegenheit im Einzelfall ganz genau dahingehend überprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Oftmals sind besagte Abmahnungen bereits aus formellen Gründen unwirksam. Des Weiteren sind die geforderten Schadensersätze überwiegend in ihrer Zusammensetzung völlig unbestimmt und unklar und die Unterlassungserklärung ist regelmäßig viel zu weitgehend formuliert. Dazu kommt, dass auch die abgemahnte Urheberrechtsverletzung selbst in vielen Fällen nicht nachgewiesen wird.

Sollten Sie daher selbst von einer solchen Abmahnung betroffen sein, lassen Sie diese am besten zunächst anwaltlich überprüfen, bevor Sie vorschnell etwas zahlen oder unterschreiben, wozu Sie gegebenenfalls nicht verpflichtet gewesen wären.


Sebastian Iben
Rechtsanwalt