Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

16. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
schmakofatz
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Hallo liebe "Gemeinde"
Ich habe heute von der Anwaltzkanzelei Nümann + Lang aus Karlsruhe eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer starfbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Schadensersatz bekommen.
Ich soll am 14.10.2009 um 3:21 Uhr ein Musikstück aus dem Internet heruntergeladen haben.
Die IP Adresse(meine) ist auch mit angegeben worden.Das kuriose ist nur,dass der Provider der IP die Deutsche Telekom ist und ich seit über einem Jahr nicht mehr Kunde der Telekom bin!?
Ich habe noch nie etwas aus dem Internet heruntergeladen und würde es auch nicht machen
Was mich nochmehr erstaunt ist,das in dem Schreiben steht,dass meine Personendaten im Rahmen eines gegenüber meinem Internet-Provider!? geführten gerichtlichen Anordnungsverfahrens nach § 101 UrhG festgestellt wurden und die Auskunft des Internet-Providers ergeben hat dass die IP-Adresse zum Tatzeitpunkt meinem Internetanschluss zugeordnet war.
Das kann doch aber überhaupt nicht angehen weil ich eben einen ganz anderen Anbieter habe.Bei diesem Anbieter hab ich heute angerufen und mir wurde zugesagt,dass sie mir eine Bestätigung schicken,dass ich seit über einem Jahr Kunde bei ihnen sei. Langt es wenn ich dem Anwalt das Schreiben schicke oder muss ich da noch mehr beachten?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

PS.Meine Recherche bei Google hat ergeben,das dies Kanzelei wohl bekannt ist für diese Abmahnungen

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Ich soll am 14.10.2009 um 3:21 Uhr ein Musikstück aus dem Internet heruntergeladen haben.


Na woher sollten die das denn wohl wissen? Vermutlich wird dir doch eher das *Hochladen* vorgeworfen.

quote:
Langt es wenn ich dem Anwalt das Schreiben schicke oder muss ich da noch mehr beachten?


Rechtlich ja, praktisch weiß man halt nicht, ob sich die Gegenseite damit dann zufrieden gibt. Wenn du sicher bist, daß das nicht über deinen Anschluß passiert sein kann, ist das im besten Fall ein Irrtum, im schlimmsten Fall eine bewußte Abzocke durch wildes Erheben von Beschuldigungen ins Blaue hinein.

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#2
 Von 
zuschauer
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 14x hilfreich)

Wenn Du eine Abmahnung erhalten hast geh auf alle Fälle zu einem Rechtsanwalt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

IP die Deutsche Telekom

Das kann dann auch 1und1 oder andere Reseller der Telekom sein. Denn die haben keine eigenen Leitungen.

Jedoch kann runterladen keiner feststellen, es sei denn die haben die Datei zur Verfügung gestellt.

quote:

Meine Recherche bei Google hat ergeben,das dies Kanzelei wohl bekannt ist für diese Abmahnungen


Und sollen die immer einen Anfänger beauftragen.

Du wirst wissen was zu getauscht hast und solltest entsprechend reagieren. Ausreden werden vor Gericht kaum nutzen. Dein Anwalt kostet erst mal Geld.

Anrufen jammer und runterhandelt kann evtl. am meisten bringen

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schmakofatz
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine Antwort.
1. Mein Notebook ist schon über ein halbes Jahr kaputt!
2. Ich weiss dass es strafbar ist und habe noch nie etwas runtergeladen o.ä.
3. Ich habe eine IP Adresse und die fängt mit 85.XXX.XX.XXX an und das ist der Provider Alice!

Als Tatzeit wird 3:21 Uhr angegeben und(ich weiss Ausreden und so!) ich fange morgens um 5:30 Uhr an mit aufstehen weil ich zur Arbeit muss! Habe besseres zu Tun als ins Internet zu gehen und son'n Mist zu machen.
Wenn du bei Google :" david vogt schöne neue welt" eingibst dann tun sich für dich "Welten " auf!!!!

Kann mir jemand sagen ob die Rechtsschutzversicherung für soetwas eintritt?

MfG, F

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-- Editiert am 18.12.2009 17:00

-- Editiert am 18.12.2009 17:08

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Ja, das sind die netten Anwalt Tips.

1. Gib dem Gegener ne geänderte Unterlassungserklärung
2. Streite wegen der Kosten
3. Gewinne ein bischen und zahle weniger
4. Zahle das ersparte und noch ein Batzen mehr an mich

Wer "unschuldig ist" "kein Mitstörer durch offene WLANs" der sollte nichts unterschreiben.

Ich hatte meine Hand gebrochen ist kein Beweis, ebenso "ab 24 Uhr beete ich" oder ähnliches.

Wenn du oder jemand durch deinen Anschluss schuld ist verhandle mit denen. Die wollen doch nur Geld.

Hast du eine feste Alice IP dann ist das ein guter Beweis, hattest du den zu Tatzeit auch. Dann würde ich Strafanzeige gegen den Gegner erstatten.

K.



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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schmakofatz
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke,das wollte ich Lesen!

Selbst wenn einer mein W-Lan gehackt hätte,dann würde er auch über diese IP senden(Alice)
Ich bin seit fast 2 Jahren nicht mehr Kunde bei der Telekom,warum sollte ich da verhandeln und um irgendwelche Kosten Streiten? Das ist wohl im Moment ne neue Abzocker Masche,wenn du den Link mal bei Google verfolgt hast.

Nur,ich muss wohl zu einem Anwalt,der kostet Geld und ich habe eine Rechtsschutzversicherung.Wenn die das übernehmen dann bin ich bei der Kripo.Ich hab aber gelesen,dass man sich trotzdem um diesen Brief(kein Einschreiben) kümmern muss weil es sonst Ärger geben kann oder wird! ????

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Du musst nichts machen, die müssen als nächstes klagen. Sind das Abzocker kommen weiter sinnlose Schreiben. Du musst nur bei einem Mahmbescheid oder einer Klage reagieren.

Bist du Rechtschutzversicherung schiess zurück, klage deinerseits und fahre alles Strafrechtliche auf was dein Anwalt und deine Versicherung bieten.
Im Internet mal suchen da gibts ein paar Anwälte die so was gut können, oder die Verbraucherzentrale ins Boot nehmen.

Nur du kannst wissen ob oder ob du nicht......:-)

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Bist du Rechtschutzversicherung schiess zurück


Die meisten RSVen schließen aber Urheberrechtssachen aus.

quote:
die fängt mit 85.XXX.XX.XXX an und das ist der Provider Alice


Ich wage zu bezweifeln, daß Alice eines von nur 256 A-Subnetzen (in der Praxis sogar noch viel weniger, da etwa 127.*, 172.*, 10.* und viele andere keine echten Internet-IPs sind) auf der Welt in seiner Gesamtheit besitzt.

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#9
 Von 
Sebastian Triebenbacher
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 38x hilfreich)

Guten Tag,

erstmal gehe ich davon aus, dass du dieses Werk nicht heruntergeladen, sondern unautorisiert verwertet haben solltst; § 106 UrhG
Somit würden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gemäß § 97 UrhG bestehen, sowie (nach der jüngsten Novellierung des UrhG), wie von dir schon erwähnt, Auskunfsansprüche gemäß § 101a UrhG

Sollte der Fall so deutlich sein, dass diese UrhG-Verletzung gar nicht von dir begangen worden sein kann, würde ich nicht einfach warten und evtl. ständig in der Befüchtung leben, dass mir amtliche Schreiben ins Haus flattern, auf die ich dringend reagieren muss, sondern ich würde mich durch eine negative Feststellungsklage wehren.
Hier läuft es dann nach dem Motto "put it or shut up"...
Die fordernde Partei muss die Hosen runterlassen und zeigen, was sie an Beweisen zu bieten hat. Können sie die Berechtigung der Forderung nicht belegen, wird gerichtlich festgestellt, dass die Ansprüche zu verneinen ist.


Ebenso solltest du über den Anwalt an die Telekom herantreten und auf Grundlage des BDSG die Auskunft einholen, welche Daten noch dort von dir gespeichert sind, dass so ein Fehler unterlaufen kann, dass deine Daten offensichtlich einer IP zu geordnet und bei Aufkunftsansprüchen herausgegeben werden, obwohl kein Vertragsverhältnis mehr vorliegt und somit auch keine Verbindungsdaten von dir mehr vorliegen sollten/dürften.
Nach meinem Kenntnisstand, wie auch laut Wikipedia, nutzt Alice nur die "letzte Meile" der Telekom, so dass nicht wie bei Resellern, die Tkom-Leitungen lediglich weitervermieten, die Vergabe der IP-Adressen, resp. die Datenausfkunft bei Auskunftsansprüchen bei Verstössen, über die Tkom läuft.

Dass völlig Unschuldige Abmahnungen im Auftrag von Rechteinhabern wegen angeblichen UrhG-Verletzungen erhalten, ist leider nicht ungewöhnlich, nur hast du das Glück, dass du in der günstigen Situation bist, diesen Verdacht gar selber widerlegen zu können.



Es ist dazu geraten, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Auf Wunsch kann ich dir einen, bzw. mehrere empfehlen, schreibe mir dann einfach eine PN.

Viele Grüsse

Sebastian Triebenbacher



-- Editiert am 19.12.2009 03:01

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