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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - U+C Rechtsanwälte

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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - U+C Rechtsanwälte

Hallo liebe Community!

Ich habe hier schon im Forum ähnliche Beiträge gelesen. Aber weil ich mir nicht sicher bin, ob es Unterschiede zwischen den betreffenden Kanzleien, die diese Abmahnschreiben verfassen, gibt habe ich einen eigenen Thread eröffnet.
Ich wäre für Hilfe und Ratschläge dankbar.


Folgender Sacherverhalt:

Ich habe heute einen Brief von o.g. Kanzlei bekommen, in dem mir die Urheberrechstsverletzung durch das runterladens eines Filmes vorgeworfen wird.
IP-Adresse, Datum, P2P-Netzwetk sowie heruntergeladene Datei sei durch die Firma "Copy Right Solutions GmbH" (Sitz in der Schweiz) ermittelt worden. Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde Strafanzeige erstattet, worauf die Staatsanwaltschaft meinen Provider zur Ermittlung meiner Adresse kontaktiert hat.

Ich solle nun 250€ bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Was sagt ihr dazu?



von MaverickLS am 02.09.2008 15:41
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - U+C Rechtsanwälte
> Was sagt ihr dazu?

Daß es dazu im Unterforum Wirtschaftsrecht einen 480-Seiten-Thread zu gibt.


von Leibgerichtshof am 02.09.2008 18:57
Status: Unsterblich (2392 Beiträge)
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>Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - U+C Rechtsanwälte
Habe heute den selben Brief bekommen.
Bin gerade dabei mir einen Anwalt für Urheberrechtsverletzung zu suchen.
Auf keinem Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben. Ist so was wie ein Schuldbekenntnis und es kommen mit sicherheit weitere Schreiben.

Dann weißt das Schrieben mehere Fehler auf (wie ich in einigen Foren erfahren habe:

1. Kein Einschreiben - Wenn es um sowas wichtiges geht, dann muss sowas ja wohl per einschreiben kommen denn ich hätte es genauso gut nicht erhalten haben wegen Urlaub etc.

2. Unterschrift des Schreibens ist eine Kopie - nicht zulässig sowei ich das weiß.

3. Frist sehr kurz - Kommt mir so vor als wollen die damit erreichen, das man im Prinzip keine zeit mehr hat einen Anwalt zu kontaktieren...


von Bone2212 am 02.09.2008 19:10
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - U+C Rechtsanwälte
@LEIBGERICHTSHOF:

danke. hab ich nicht gesehen.


@BONE:

zu deinen bemerkungen, die sind alle falsch:
1. muss nicht per einschreiben verschickt werden. die kanzlei muss nur nachweisen, dass sie es verschickt haben. wie sie das anstellen: ihr ding. ich würde mich an deiner stelle nicht darauf berufen.
2. maschinell erstellte schreiben sind gültig, auch mit gedruckter unterschrift.
3. die frist ist nicht zu kurz, 48 stunden reichen aus sicht der gerichte als fristsetzung in den urheberrechtsverfahren aus.


soweit ich gelesen habe, soll man eine modifizierte erklärung abgeben und die zahlung nicht vornehmen.




von MaverickLS am 02.09.2008 20:28
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - U+C Rechtsanwälte
> Auf keinem Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben.

Dieser Rat kann im Einzelfall dumm bis gefährlich sein.

> Ist so was wie ein Schuldbekenntnis

Unsinn. Es kommt immer auf die Formulierung an.

> maschinell erstellte schreiben sind gültig, auch mit gedruckter unterschrift

Mehr noch, eine Abmahnung muß überhaupt nicht unterschrieben sein.

Ansonsten verweise ich erneut auf den bestehenden Thread, es muß nicht alles schon wieder von Null durchgekaut werden. Die ersten 20 Seiten des 480-Seiten-Threads haben alle Fragen und Antworten.


von Leibgerichtshof am 03.09.2008 13:27
Status: Unsterblich (2392 Beiträge)
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>Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - U+C Rechtsanwälte
Danke für die Hinweise, hab mich wohl hinreisen lassen.
Am Freitag hab ich nen Termin bei einem Anwalt, der darauf spezialisiert ist.
Der setzt dann wahrscheinlich ne neue Unterlassungserklärung auf und schickt sie dort hin.
Mal schauen was daraus wird.


von Bone2212 am 03.09.2008 20:05
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - U+C Rechtsanwälte
@maverick:

Hallo,

mir geht es genau so, hab den Brief heute bekommen.
Wie gehst du jetzt weiter vor?



von Murrat0815 am 04.09.2008 16:11
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - U+C Rechtsanwälte
also ich hatte das glück, dass ich guten kontakt zu einem anwalt habe der auf medienrecht spezialisiert ist. den habe ich mittwoch angerufen. er nimmt das jetzt in die hand.

wir waren uns aber aufjedenfall darüber einig, diese Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben und auch das geld nicht zu überweisen.
wir waren uns auch einig darüber, dass wenn du diese erklärung unterschreibst und die zahlung vornimmst, du zwar für diese angelegenheit (also für diese runtergeladene datei) aus dem schneider bist aber mit höchster wahrscheinlichkeit in 2 wochen wieder einen brief ins haus flattert mit einer weiteren Abmahnung für eine andere datei. das geht immer so weiter, also zieht nen rattenschwanz nach sich.
das ist ja das "perverse" an der geschichte: man würde gerne zahlen (weil man sich u.u. seiner schuld sogar bewusst ist) aber sie lassen dich anschliessend nicht in ruhe.

wenn man es ohne anwalt machen will, dann sollte man nur eine modifizierte unterlassungserklärung abgeben, die zahlung nicht vornehmen und abwarten wie die gegenseite reagiert.
sei dir bewusst, dass eine zahlung, ob nun in dieser sache oder auch in anderen ähnlichen dingen, immer eine schuldanerkenntnis ist.

dein anwalt weiss sicherlich mit dieser sache umzugehen. man sollte keinerlei informationen der mahnenden kanzlei preis geben, denn die sind immer in der beweislast, man sollte diese kanzlei auch niemals selber anrufen und seinen frust oder was auch immer zum besten geben.

aber man sollte aber aufjedenfall reagieren und die frist wahren z.b. mit einer modifizierten unterlassungserklärung.

hier zu finden (und übrigens auch sehr informativ):

verein-gegen-den-abmahnwahn.de/

sowie

abmahnwahn-dreipage.de


beste grüsse!


von MaverickLS am 04.09.2008 17:13
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - U+C Rechtsanwälte
Moin,

bin leider (obwohl zurecht) auch ein Opfer dieser Abzocke.
Weiß immer noch nicht so recht wie ich jetzt reagieren soll. Die Möglichkeiten sind schon halbwegs bekannt, trotzdem bin ich mir unschlüssig.


Bitte hier auf dem laufenden halten.

Ich denke das hat schon einen neuen Thread verdient da der angesprochene im Titel einer anderen Kanzlei gewidmet ist und auch die Fälle alle etwas zurückliegen (auch wenn der Sachverhalt möglicherweise der selbe ist, so fällt das Finden Neulingen wie mir doch etwas leichter.).


von antarex am 06.09.2008 17:19
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
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>Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - U+C Rechtsanwälte
Hallo alle zusammen,

Urheberrechtsverletzung (bei Medien) ist Urheberrechtsverletzung.Soll heißen egal ob Spiel,Film oder Musik.Man kann sich also getrost auch beim Thread "Schutt& Waetke" durch wühlen.
Habe selbst ein ähnliches Schreiben im Juni bekommen und hab gar nicht reagiert.Bis heute ist auch noch nichts gekommen.Es gibt dazu auch bereits einige Urteile die ihr dann genau in dem anderen Therad findet.


von neo777 am 06.09.2008 17:55
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - U+C Rechtsanwälte
> Ich denke das hat schon einen neuen Thread verdient da der angesprochene im Titel einer anderen Kanzlei gewidmet ist

Die Kanzlei ist dieselbe, KUW hat sich aufgesplittet und der neue Teil U+C übernimmt jetzt die Abmahnungen.


von Leibgerichtshof am 06.09.2008 21:29
Status: Unsterblich (2392 Beiträge)
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