Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Rückblick KW 12 2012

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Überblick über aktuelle Abmahnverfahren

Auch in dieser Woche sind wieder zahlreiche Abmahnungen zur Prüfung in unserer Kanzlei vorgelegt worden. Besonders oft vertreten waren dabei vor allem die Kanzleien Sasse & Partner aus Hamburg, Waldorf Frommer aus München, Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg sowie die ebenfalls in Hamburg ansässige Kanzlei Rasch Rechtsanwälte.

Bei den abgemahnten Werkarten handelt es sich vor allem um Filme, auch aus dem Erotikfilmbereich, so wie komplette Musikalben.

Allen Abmahnungen ist gemein, dass jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert werden. In allen in unserer Kanzlei zur Prüfung vorgelegt Fällen lag dem Abmahnschreiben dabei eine Unterlassungserklärung bei. In keinem Fall konnten wir jedoch dazu raten, diese zu unterzeichnen, da die originale Unterlassungserklärung stets als Schuldanerkenntnis zu werten war. Die geforderten Schadenersatzbeträge bewegten sich hingegen im üblichen Raum und lagen zwischen 800,- und 1.500,- €.

Nach dem Erhalt einer Abmahnung ist es wichtig, innerhalb der Frist zu reagieren und nach Möglichkeit erst nach anwaltlicher Beratung auf das Abmahnschreiben zu antworten. In den meisten Fällen wird es angezeigt sein, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Betreffend den Zahlungsanspruch ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden, wie vorgegangen werden soll. Unserer Einschätzung nach bestehen aber in allen Fällen Möglichkeiten, die geforderten Beträge mindestens zu reduzieren.

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, so können Sie sich gerne für eine knappe kostenlose Ersteinschätzung an uns wenden. Über eine Mandatsübertragung im Anschluss hieran würden wir uns ebenfalls freuen.