Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Polizist zur Zahlung von 3.454,60 EUR verurteilt! Streitwert: 400.000,- EUR

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Und wieder ein neues Urteil in Sachen Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Diesmal traf es einen Polizisten. Zwar stellte sich im Rahmen der Gerichtsverhandlung heraus, dass nicht der beklagte Polizist die Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Jedoch sein volljähriger Sohn hat 3.749 Musikdateien in einer Tauschbörse heruntergeladen und zum Download angeboten. Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 24.11.2010 (Az. 28 O 202/10), dass der Polizist seiner Prüfungs- und Überwachungspflicht besser hätte nachkommen müssen. Da nicht der Anschlussinhaber selbst die Urheberrechtsverletzung begangen hat, haftete er „nur" als sogenannter Störer. Schadensersatz musste er als Störer zwar nicht zahlen. Jedoch aufgrund der Vielzahl der heruntergeladenen Musikdateien, die zugleich anderen zur Verfügung gestellt wurden, wurde der Streitwert auf beinahe eine halbe Million Euro festgesetzt. Demnach musste er Kosten i.H.v. über 3.454,60,- EUR an die Abmahner erstatten!

Naser Mansour
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Haben Sie auch eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten? Dann lassen Sie es auf keinen Fall soweit kommen! Lassen Sie sich von einem Anwalt auf dem Gebiet des Urheberechts beraten. Wichtig ist es, dass die Kosten so gering wie möglich gehalten werden!