>Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - U+C Rechtsanwälte
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Grundsätzlich was von einem Anwalt kommt hat keine bedeutung
So pauschal kann man das auch wieder nicht sagen. Man sollte schon schauen, ob die in einem Anwaltsschreiben erhobenen Ansprüche berechtigt sind. Einfach "jedes" Anwaltsschreiben wegwerfen, egal in welchem Zusammenhang, ist natürlich unklug.
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auch wenn eine Datei heruntergeladen wurde
*gähn* Es geht ums Hochladen, das muß man anscheinend in jedem Thread aufs neue sagen...
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Es ist leider nur Beschiss und kein Betrug und ersteres ist nicht Strafbar (noch nicht)
Wie definiert denn "die Polizei" hier "Beschiss" im Unterschied zu "Betrug"? War das schon mal wieder Rechtsberatung aus der untersten Laienkiste?
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Solange nichts von der Staatsanwaltschaft kommt braucht man nicht zu reagieren
Was natürlich nur strafrechtlich richtig ist und nicht zivilrechtlich. Wenn jemand wirklich eine Verbreitungshandlung begangen hat und die Gegenseite das auch beweisen kann, ist Totstellen das Dümmstmögliche überhaupt.
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von VivaColonia am 03.03.2010 17:45
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