Liebe Forenbenutzer,
meine Vermieterin hat heute mich und meine Freundin zum Gespräch eingeladen. Sie wollte ein weiteres mal über die von uns verursachte "Ruhestörung" sprechen. Ich bin immer gerne bereit auf meine Mitmenschen Rücksicht zu nehmen und habe wirklich geglaubt das es mit "Goodwill" funktioniert.
Leider erhielt ich in diesem Gespräch mit den Mitmieter die sich durch unsere nächtlichen Aktivitäten, welche wirklich nicht übertrieben laut und von langer Dauer sind, von unserer Vermieterin eine Abmahnung wegen Lärmbelästigung. Sie fügten ebenfalls ein Lärmprotokoll bei, welches Lärmbelästigung durch Duschen (3-15 Minuten je nach Abend) aufzeigte sowie "Laustarkes Gestöne und Geschreie" (1-5 Minuten je nach Situation).
Wann das "Gestäne und Geschreie" während des Aktes auftritt muss ich hier wohl niemandem erklären. Jedoch ist "Lautstark" maßlos übertrieben. Es ist lediglich das Ende eines schönen Aktes und auf Zimmerlautstärke.
Jetzt sind die Wände nicht besonders Dick, jedoch kann es doch nicht als maßlos erachtet werden oder?
Geduscht wird gerne auch mal "danach" und manchmal auch wenn ich von der Arbeit oder einem sozialen Kontakt nachhause komme. Leider stört das meine Mitmieter unter mir, welche scheinbar eng befreundet sind mit meiner Vermieterin. "Ich reiße durch das Duschen (also nicht zwangsläufig nur durch Gestöne) meine Nachbarn aus dem Schlaf.
Ich nehme schon enorm Rücksicht und es wird sich nur über Duschen und Sex beschwert. Ich bin Schichtdienstler und wenn ich um 22 Uhr nach Hause komme, dann werde ich wohl noch Duschen dürfen?
Ich habe von Urteilen gelesen, wo Sexgeräusche durchaus ein legitimer Grund für eine Kündigung waren, dies wurde in der Abmahnnung auch angedroht. Jedoch war es dort scheinbar recht extrem.
Was kann ich dafür, wenn sich meine Nachbarn wegen >>eines<<< Extasse "Schreis" (welches einfach ein etwas lauteres Stönen ist) so sehr gestört fühlt? Normaler Sex in einem Maße, welches nicht der Pornographie gleich zu setzen ist kann doch nicht verwerflich oder unrechtens sein.
Wer kann genau sagen was ich repsektieren muss und was nicht? Darf man mir duschen und Sex nach 22 Uhr verbieten, nur weil sich meine Nachbarn belästigt fühlen? Grundbedürfnisse des Menschen?
Nochmal zur Anmerkung: Das Haus ist meiner Meinung nach nicht gut gedemmt und alle Beteiligten haben auch in dem Gespräch festgehalten, dass die Wände eben auch gut "Lärm leiten". Somit sind Gespräche und Geräusche auf Zimmerlautstärke teilweise in anderen Parteien hörbar. (Ich wohne in der Mitte und es gibt eine oben und eine Partei unter mir.) Die unter mir klagt über besagte Lärmbelästigung.
Ich würde mich freuen gemeinsam mit Euch Gedanken auszutauschen und wenn jemand Ahnung von der genauen Rechtslage hat, würde ich mich natürlich über Hilfe freuen.
Liebe Grüße
Abmahnung wegen Sexgeräuche wann gilt Sex als Ruhestörung und wann ist es Schickane seitens Vermiete
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sie können auch trommeln nach 22 Uhr, oder tanzen oder singen, baden und Fleisch klopfen, alles erlaubt, nur eben Zimmerlautstärke.
Beim Duschen ist es anders, ich meine da gibt es schon Urteile, dass man das auch nach 22 Uhr darf (gibt ja schließlich Leute, die bis Mitternacht arbeiten - Koch zB).
Letztes Jahr hatten wir im Urlaub ein schönes Hotel, leider auch recht hellhörig ... und sehr aktive Zimmernachbarn ... und ja ... es stört, wenn man nachts von einer kreischenden Frau geweckt wird. Wir konnten die Zimmer wechseln Ihre Nachbarn nicht.
ZitatSie können auch trommeln nach 22 Uhr, oder tanzen oder singen, baden und Fleisch klopfen, alles erlaubt, nur eben Zimmerlautstärke. :
Beim Duschen ist es anders, ich meine da gibt es schon Urteile, dass man das auch nach 22 Uhr darf (gibt ja schließlich Leute, die bis Mitternacht arbeiten - Koch zB).
Letztes Jahr hatten wir im Urlaub ein schönes Hotel, leider auch recht hellhörig ... und sehr aktive Zimmernachbarn ... und ja ... es stört, wenn man nachts von einer kreischenden Frau geweckt wird. Wir konnten die Zimmer wechseln Ihre Nachbarn nicht.
Also ich habe jetzt Spaßhalber mal gezählt. Im Protokoll wird 6x Duschen und 4x Sex angeprangert....
Ganz ehrlich meine Liebste lässt vielleicht 1-2 Minuten wenn überhaupt solange "laut" von sich. Und das wars. Es wurde sich weder beschwert das die Wände wackeln, noch das Bett quikt oder ähnliches. Für mich ist das reine Schikane, weil die Herrschaften zum einen empfindlich sind und zum anderen glaube ich selber nicht mehr so ein spanndendes Miteinander pflegen. (Reine Vermutung)
Fakt ist allerdings, dass es wirklich nicht laut ist.
Nur um es nun wieder sachlich zu betraachten, wie gehe ich nun mit dieser Abmahnung um? Hat sie Rechtsgültigkeit? Ich finde das Protokoll auch sehr fragwürdig...
Wie sollte ich reagieren um mich abzusichern?
Liebe Grüße
Cryper
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ZitatSomit sind Gespräche und Geräusche auf Zimmerlautstärke teilweise in anderen Parteien hörbar. (Ich wohne in der Mitte und es gibt eine oben und eine Partei unter mir.) :
Wenn die Mieter das deutlich wahrnehmen, ist das eben nicht mehr Zimmerlautstärke, sondern zu laut. Zimmerlautstärke ist eben nicht an bestimmte dB gebunden, sondern verändert sich.
ZitatDarf man mir duschen und Sex nach 22 Uhr verbieten, nur weil sich meine Nachbarn belästigt fühlen? :
Duschen nicht, Sex nach 22:00 ja und zwar, weil sich die Nachbarn belästigt fühlen. Sobald in der Ruhezeit ein Geräusch nach außen dringt, ist das schon Ruhestörung. Du darfst auch nicht staubsaugen, theoretisch auch nicht am Sonntag.
ZitatNur um es nun wieder sachlich zu betraachten, wie gehe ich nun mit dieser Abmahnung um? Hat sie Rechtsgültigkeit? Ich finde das Protokoll auch sehr fragwürdig... :
Eine Abmahnung ist häufig eine Vorbereitung für eine Kündigung. Soll dem Abgemahnten die letzte (!) Gelegenheit geben, sein Verhalten zu ändern. Macht er das nicht, sondern macht so weiter, wird eben gekündigt.
Dann muss eventuell ein Gericht entscheiden, ob die Kündigung rechtens ist. Dort muss der Vermieter beweisen, dass es die Störungen gegeben hat, abgemahnt wurde und das einfach so weitergemacht wurde. Das geht natürlich wunderbar mit dem Sex-Protokoll der Nachbarn.
Entweder keinen Sex (oder kein Stöhnen der Freundin) mehr nach 22:00 Uhr oder schon mal eine andere Wohnung suchen.
Auch der Nachbar hat ein Grundbedürfnis auf Schlaf.
ZitatZimmerlautstärke ist eben nicht an bestimmte dB gebunden :
Nur weil bautechnische Mängel vorliegen, muss der Mieter keine besondere Rücksicht nehmen (also "leise gehen" oder den Fernseher nur mit Kopfhörern nutzen).
Er darf die Mietsache ganz normal nutzen, sozialadäquate Geräusche sind eben keine Ruhestörung.
Sollte der Vermieter das tatsächlich einschränken wollen, wird er mit einer Mietminderung leben müssen
Unwesentliche Beeinträchtigungen müssen Mieter ebenfalls akzeptieren.
Wenn da natürlich gerammelt wird wie die Hasen, dann wäre man außerhalb von "unwesentlich".
Bei 2-3x pro Woche für 1 Minute würde ich schon von "unwesentlich"sprechen.
Wie das ganze dann ein Gericht sieht, kann man aber nie vorhersagen.
ZitatNur um es nun wieder sachlich zu betraachten, wie gehe ich nun mit dieser Abmahnung um? Hat sie Rechtsgültigkeit? Ich finde das Protokoll auch sehr fragwürdig... :
Ob die Abmahnung ganz oder teilweise gerechtfertigt war, wird im Zweifel am Ende ein Gericht entscheiden.
Macht die Bettaktivität noch Spaß, wenn die Nachbarn mithörn?
Seid doch einfach im Wohnzimmer aktiv. Noch habt ihr keine Kinder, die dann bei vielen dann eh das Schlafzimmer besetzen bzw. es nur 2 Zimmer zur Verfügung gibt.
Beim duschen ist fraglich, was zu hören ist. Das reine Wasserlaufen stört ja ansich nicht.
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