Abmahnung wegen Ruhestörung

16. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
jodi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen Ruhestörung

Hallo,

wir haben eine Abmahnung von unserem Vermieter bekommen wegen Lärmbelästigung. Gut was heißt Abmahnung, war ein Schriftstück wo das mit der Lärmbelästigung drauf stand und bitte in Zukunft unterlassen und bei Hausfriedenstörungen muss der Störenfried weichen, aber es stand nicht Abmahnung drüber, ist das dann doch eine???
Aber zu dem eigentlichen Problem. Meine Nachbarn 2!!! Stockwerke weiter unter mir haben sich zweimal beschwerd wegen zu laut. Einmal war es berechtigt gebe ich offen zu, es war Samstag Nacht und wir haben ein Videoabend gemacht, der dann doch ein bisschen lauter wurde, er sich beschwerd und ich mich entschuldigt und sofort leiser.
Dann 2 Wochen später saßen ich und Freunde Freitags Abend zusammen bei mir und haben geredet gelacht usw, aber für mich in einem normalen Rahmen. Da kam er wieder zu mir , ich habe zwar ein bisschen unverständlich reagiert ( weil wir nur geredt haben ) aber ihm versprochen "leiser" zu reden. Unser Haus ist wirklich absolut schalldurchlässig. Ich höre auch immer die, die sich beschwerd haben, 2 Stockwerke unter mir rumtrampeln etc, aber ich beschwer mich nicht, da man da nichts machen kann. Die Nachbran unter mir haben sich auch noch nicht beschwerd, nur dieser da unten, und das wo wir beim 2ten mal uns nur unterhalten haben.
Ja dann kam 5 Tage später dieser Brief vom Vermieter. ich finde es allein sehr sehr schade das er nicht das erstmal mit mir besprochen hat, nein gleich zum Vermieter.

Wie soll ich mich denn jetzt verhalten. Wenn ich zB jetzt wirklich mal laut bin, wegen Geburtstag oder sonstigen, riskiere ich ja gleich eine fristlose Kündigung, da ich ja schon eine Abmahnung ( oder doch nicht s.o. ?) bekommen habe!

Wie kann ich dem Vermieter beweisen, dass das 2te mal überhaupt nicht laut war???

Grüße

Jörg

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