Hallo,
Abmahnung wegen nachgeahmter Produkte erhalten.
Dies ist zweifellos korrekt, es war mir allerdings vorher nicht bekannt, dass
Es sich um eine Nachahmung handelt.
Den Artikel habe ich über einen Importeur erhalten und er wurde vermutlich
In China hergestellt. Der Streitwert ist mit 20.000€ angegeben.
Mein Umsatz mit diesem Artikel liegt unter 500€
1. Wonach richtet sich der Streitwert, kann dieser einfach festgelegt werden oder
Richtet sich dieser nach dem Wert der verkaufen Artikel
2. Besteht eine Auskunftspflicht, nennen von Lieferanten und Hersteller
Menge der verkauften Artikel
Lagerbestand
3. Müssen die Restbestände vernichtet werden, wie vom Abmahner gefordert
Abmahnung wegen Nachahmung:
22. Juni 2016
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juni 2016 | 17:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen Nachahmung:
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#1
Antwort vom 23. Juni 2016 | 09:00
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:1. Wonach richtet sich der Streitwert, kann dieser einfach festgelegt werden oder
Richtet sich dieser nach dem Wert der verkaufen Artikel
Gerichte legen den in solchen Streitigkeiten in der Regel auf 20-50.000 EUR fest je nach Umfang.
Der Wert der Artikel ist irrelevant.
Zitat:2. Besteht eine Auskunftspflicht, nennen von Lieferanten und Hersteller
Menge der verkauften Artikel
Lagerbestand
Ja, lies mal §19 MarkenG .
Zitat:3. Müssen die Restbestände vernichtet werden, wie vom Abmahner gefordert
Ja, §18 MarkenG .
#2
Antwort vom 23. Juni 2016 | 10:21
Von
Status: Schlichter (7252 Beiträge, 1526x hilfreich)
Zitat:s war mir allerdings vorher nicht bekannt, dass
Es sich um eine Nachahmung handelt.
Den Artikel habe ich über einen Importeur erhalten und er wurde vermutlich
In China hergestellt.
Wenn man etwas verkauft sollte man wissen wo es hergestellt wird. Bei Produkten aus China sollte man zudem besonders vorsichtig sein
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#3
Antwort vom 23. Juni 2016 | 12:44
Von
Status: Unbeschreiblich (120346 Beiträge, 39879x hilfreich)
Oft sind die UEs viel zu weit gefasst.
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