Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung - Brillen

1. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
gammag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)
Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung - Brillen



Ich habe eine Abmahnung aufgrund einer Markenrechtsverlezung nach § 14 MarkenG erhalten.
Zuerst einmal zum Sachverhalt: Ich habe mir drei Brillen aus China bestellt auf den Bildern der Webseite war aber nicht ersichtlich das es sich hierbei um Plagiate handelt.
Das Paket wurde vom Zoll beschlagnahmt und die Brillen zur Überprüfung an den Rechtsinhaber gesendet. Daraufhin habe ich eine Abmahnung erhalten.

Da ich die Brillen alleine für den privaten Gebrauch bestellt habe und laut § 14 eine markenrechtliche Verletzung nur im geschäftlichen Verkehr erfolgen kann dürfte ich ja nichts zu befürchten haben?

Jedoch macht mich das hier stutzig §14 Abs. 5 :( 5) Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt, kann von dem Inhaber der Marke bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.

Heißt das ich doch belangt werden kann?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Ich habe mir drei Brillen aus China bestellt auf den Bildern der Webseite war aber nicht ersichtlich das es sich hierbei um Plagiate handelt.

Es zähle nicht die Bilder, sondern der Gesamteindruck.
Bei der Kombination China, Prada-Brille und 5,95 EUR Verkaufpreis treten die Bilder eher in den Hintergrund.



Du hast einen Verkaufsaccount irgendwo (eBay oder so)?
Hoffentlich nicht schon mal ein paar Sonnenbrillen oder ähnliche Gegenstände dort verkauft?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gammag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Ein Ebay Account besitzte ich, aber nie etwas derartiges verkauft. Wie gesagt absichtlich habe ich die Ware nicht bestellt (ich weis Unwissenheit schützt nicht).

Mir geht es nun eher darum ob ich belangt werden kann insbesondere der Abs. 5 im §14 macht mir sorgen. Bin ich einem Unterlassungsanspruch verpflichtet?

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-- Editiert gammag am 01.08.2012 23:38

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Auch keinen Laden oder ähnliches, nie was von der Marke verkauft, keinen Gewerbeschein?

Dann solltest du eigentlich sicher sein.

Einfach da Absatz 5 bezug nimmt auf die Absätze 2 bis 4 und diese immer vom 'geschäftlichen Verkehr' sprechen, wärst du dann davon nicht betroffen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gammag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Nein nichts von deinem genannten besitzte ich. Verkauft habe ich auch nie etwas.

Woher siehst du das der Absatz 5 bezug auf die Absätze 2 bis 4 nimmt es steht doch:
"Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt"

entgegen würde ich mit im Gegensatz zu übersetzten oder interpretiere ich einfach nur falsch?

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-- Editiert gammag am 02.08.2012 11:00

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
entgegen würde ich mit im Gegensatz zu übersetzten oder interpretiere ich einfach nur falsch?


Letzteres.

Es bedeutet "wer ein Zeichen den Absätzen 2 bis 4 zuwiderhandelnd (oder: unter Verletzung der Absätze 2 bis 4) benutzt".

Damit ist auch Abs. 5 nur für geschäftlichen Verkehr einschlägig.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gammag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke euch beiden dann kann ich ja beruhigt schlafen :)

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vandong
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Mach Dir keine Sorgen :)

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
gammag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

So, die Sache scheint vorbei zu sein heut kam ein Brief vom Anwalt mit dem Wortlaut:

"Unter Anbetracht dieses Umstände wäre es nett, wenn sie uns die entsprechenden Informationen über die Bezugsquelle geben würden und damit wäre dann aus unserer Sicht der Verfahren erledigt."

Muss ich jetzt noch die Bezugsquelle mitteilen? Ich denke nicht oder? Ich werde ja nur nett dazu aufgefordert.




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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Muss ich jetzt noch die Bezugsquelle mitteilen?

Nein.



quote:
Ich denke nicht oder? Ich werde ja nur nett dazu aufgefordert.

Genau.





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