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Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

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Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

Ich habe eine Abmahnung aufgrund einer Markenrechtsverlezung nach § 14 MarkenG erhalten.
Zuerst einmal zum Sachverhalt: Ich habe mir drei Brillen aus China bestellt auf den Bildern der Webseite war aber nicht ersichtlich das es sich hierbei um Plagiate handelt.
Das Paket wurde vom Zoll beschlagnahmt und die Brillen zur Überprüfung an den Rechtsinhaber gesendet. Daraufhin habe ich eine Abmahnung erhalten.

Da ich die Brillen alleine für den privaten Gebrauch bestellt habe und laut § 14 eine markenrechtliche Verletzung nur im geschäftlichen Verkehr erfolgen kann dürfte ich ja nichts zu befürchten haben?

Jedoch macht mich das hier stutzig §14 Abs. 5
5) Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt, kann von dem Inhaber der Marke bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.

Heißt das ich doch belangt werden kann?

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von gammag am 01.08.2012 19:22
Status: Frischling (6 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 29 weitere Beiträge zum Thema "Markenrechtsverletzung".


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>Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
quote:
Ich habe mir drei Brillen aus China bestellt auf den Bildern der Webseite war aber nicht ersichtlich das es sich hierbei um Plagiate handelt.

Es zähle nicht die Bilder, sondern der Gesamteindruck.
Bei der Kombination China, Prada-Brille und 5,95 EUR Verkaufpreis treten die Bilder eher in den Hintergrund.



Du hast einen Verkaufsaccount irgendwo (eBay oder so)?
Hoffentlich nicht schon mal ein paar Sonnenbrillen oder ähnliche Gegenstände dort verkauft?





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von Harry van Sell am 01.08.2012 23:17
Status: Tao (21129 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
Ein Ebay Account besitzte ich, aber nie etwas derartiges verkauft. Wie gesagt absichtlich habe ich die Ware nicht bestellt (ich weis Unwissenheit schützt nicht).

Mir geht es nun eher darum ob ich belangt werden kann insbesondere der Abs. 5 im §14 macht mir sorgen. Bin ich einem Unterlassungsanspruch verpflichtet?

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-- Editiert gammag am 01.08.2012 23:38


von gammag am 01.08.2012 23:33
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
Auch keinen Laden oder ähnliches, nie was von der Marke verkauft, keinen Gewerbeschein?

Dann solltest du eigentlich sicher sein.

Einfach da Absatz 5 bezug nimmt auf die Absätze 2 bis 4 und diese immer vom 'geschäftlichen Verkehr' sprechen, wärst du dann davon nicht betroffen.





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von Harry van Sell am 02.08.2012 00:26
Status: Tao (21129 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
Nein nichts von deinem genannten besitzte ich. Verkauft habe ich auch nie etwas.

Woher siehst du das der Absatz 5 bezug auf die Absätze 2 bis 4 nimmt es steht doch:
"Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt"

entgegen würde ich mit im Gegensatz zu übersetzten oder interpretiere ich einfach nur falsch?

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-- Editiert gammag am 02.08.2012 11:00


von gammag am 02.08.2012 10:59
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
quote:
entgegen würde ich mit im Gegensatz zu übersetzten oder interpretiere ich einfach nur falsch?

Letzteres.

Es bedeutet "wer ein Zeichen den Absätzen 2 bis 4 zuwiderhandelnd (oder: unter Verletzung der Absätze 2 bis 4) benutzt".

Damit ist auch Abs. 5 nur für geschäftlichen Verkehr einschlägig.

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von Sheldon_Cooper am 02.08.2012 11:45
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
Danke euch beiden dann kann ich ja beruhigt schlafen


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von gammag am 02.08.2012 12:27
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
Mach Dir keine Sorgen


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von reizend am 03.08.2012 10:12
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
So, die Sache scheint vorbei zu sein heut kam ein Brief vom Anwalt mit dem Wortlaut:

"Unter Anbetracht dieses Umstände wäre es nett, wenn sie uns die entsprechenden Informationen über die Bezugsquelle geben würden und damit wäre dann aus unserer Sicht der Verfahren erledigt."

Muss ich jetzt noch die Bezugsquelle mitteilen? Ich denke nicht oder? Ich werde ja nur nett dazu aufgefordert.




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von gammag am 15.08.2012 13:07
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
quote:
Muss ich jetzt noch die Bezugsquelle mitteilen?

Nein.



quote:
Ich denke nicht oder? Ich werde ja nur nett dazu aufgefordert.

Genau.





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von Harry van Sell am 15.08.2012 20:42
Status: Tao (21129 Beiträge)
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