Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
Hallo Forum!
Ich habe bei ebay einem Fußballtrikot versteigert, aber die Auktion wurde vorzeitig beendet und ich bekam einen Tag später eine Abmahnung, weil es bei dem Trikot um eine Fälschung handelte. Da ich gar nicht mit Abmahnungen bekannt bin (bin kein Deutscher, wohne im Ausland) war ich zuerst total shockiert. Dann habe ich das blödeste überhaupt gemacht: die Anwaltskosten (ca. 1100 Euro, Gegenstandswert 30000) gleich überweisen und ich total verzweifelt den Abnhamer Mails geschickt. Ich wollte sogar die Unterlassungserklärung gleich unterschreiben und verschicken, dass habe ich aber noch nicht gemacht. Ich habe mich am Freitag rechtlich beraten lassen. Die Mitarbeiterin hat mich zuerst beruhigt und meinte z.B., dass die Anwaltskosten total überzogen waren.
Jetzt habe ich zwei Fragen:
1. Ist es noch möglich, mich mit dem Abnahmer via E-Mail auf einem niedrigen Gegenstandswert zu einigen?
2. Ist meine Hamburger Brauch-Formulierung so in Ordnung?
dem Fussballverein TOR für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen einzelne der unter vorstehender Ziffer 1 aufgeführten Verpflichtungen eine angemesse Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird dabei nach billigem Ermessen vom Fussballverein TOR bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden. vielen lieben Dank im Voraus!
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-- Editiert Lemmy2012 am 03.06.2012 16:54
von Lemmy2012 am 03.06.2012 16:53
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>Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
quote:
Mir ist überhaupt nicht klar wie die Kanzlei den Vorwurf einer Fälschung verifizieren möchte wenn Sie das shirt noch haben?
Möglicherweise gibt das Angebotsbild bereits hinreichend Aufschluß.
quote:
Sie sollten zu einer Kanzlei gehen die auf Internet/Markenrechteverletzung spezialisiert ist.
Was bringt das? Er hat das Geld doch schon überwiesen. Soll er nun den Abmahnanwalt verklagen, davon einen Teil wieder herauszurücken?
Und die UE hat er noch nicht abgegeben, das ist viel entscheidender, da droht immer noch eine einstweilige Verfügung. Wenn er die UE über einen Anwalt machen läßt, kostet das noch mal oben drauf, und vermutlich mehr als ihm der Anwalt dann von der Gegenseite wiederholen kann. (Zumal ein Abmahner kaum herausrücken wird, was er einmal bekommen hat.)
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von Khryztynna am 25.06.2012 12:23
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