Abmahnung wegen Filesharing durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag DHV Der Hörverlag GmbH erhalten – wie verhalte ich mich richtig?
Von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner 26.9.2010 | Ratgeber - uploads | 1385 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnen wegen Filesharing in Tauschbörsen von Hörbüchern für die DHV Der Hörverlag GmbH ab.
Das betreffende Hörbuch von Frank Schätzing „Limit“ soll dabei illegal in Internet Tauschbörsen zum Herunterladen angeboten worden sein.
In dem Schreiben werden neben Unterlassung, Kostenerstattung ein Schadenersatz begehrt. Dabei werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506 Euro und ein Schadenersatz von 300 Euro also insgesamt ein Betrag in Höhe von 806 Euro gefordert.
Vorgehen bei Waldorf Frommer Abmahnung
1. Unterlassungserklärung
Die Unterlassungserklärung sollten Sie nicht unterschreiben, es wird empfohlen allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Daniel Baumgärtner
Leipzig
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Eine solche Unterlassungserklärung sollte dabei zwar rechtsverbindlich jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen und unter eine auflösende Bedingung gestellt werden, z.B. Gesetzesänderung oder höchstrichterliche Rechtsprechung.
Die abgegebene Unterlassungserklärung räumt die Wiederholungsgefahr der abgemahnten Rechtsverletzung aus und vermeidet so das in der Abmahnung erwähnte Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
2. Kostenerstattung
Weiter sollten Sie die Abmahnung und die darin beschriebenen Vorwürfe und Ansprüche auch auf deren Höhe hin überprüfen.
Eine Einschätzung der Rechtslage und der geforderten Geldbeträge kann zumeist nur von einem auf diesem Gebiet tätigen Rechtsanwalt erfolgen. Um die Chancen für die weiteren Schritte vernünftig abwägen zu können, sollten Sie sich dringend anwaltlich beraten lassen.
Zusammenfassung
Ob auch bei Ihrer Abmahnung eine Zahlung erfolgen sollte oder in welcher Höhe kann nur im Einzelfall entschieden werden. Im Rahmen einer Rechtsberatung werden Sie über Chancen und Risiken aufgeklärt.
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