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Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt

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>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
Bei mir ist mehr oder minder das selbe passiert, 11.2010 habe ich den ersten und 12.2010 zweiten Brief (wegen Dowloads eines PC-Spiels per torrent) von "SKW Schwarz RA", mit einer Forderung über 320€ und UE, bekommen. Dann 04.2011 einen Brief von "Infoscore Forderungsmanagement", mitsamt dazugehöriger Überweisung/Zahlschein, über 1.400€ (!) und 14 Tage später den zweiten Brief. Heute hab ich wieder Post bekommen, diesmal jedoch von "RA Rainer Haas und Kollegen" die wiederrum 1.500€ wollen.

Angeklagt werde ich von einer gewissen "Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies (Contra Piracy)". Auch alles mit IP und Datum sowie Uhrzeit und (mit dem ersten Brief von RA-SKW) einer beglaubigten Abschrift eines Beschlusses (Auszug) "[...] unter Verwendung von Verkehrsdaten [...] Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift [...]" von mir.

Bisher habe ich auf nichts reagiert, weder Geld überwiesen, noch UE ausgefüllt oder mich sonstwie schriftlich geäussert.

Ist das denn, von Seiten des "Klägers", auch so legitim/machbar (zwei Briefe RA -> zwei Briefe Inkasso -> anderer RA) ?
Womit muss ich rechnen ?
Was hat es mit dem Beschluss auf sich, reicht das um mich in einem späterem Verfahren zu verurteilen ?

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-- Editiert am 16.05.2011 17:44


von TheZumb am 16.05.2011 17:42
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
quote:
Ist das denn, von Seiten des "Klägers", auch so legitim/machbar (zwei Briefe RA -> zwei Briefe Inkasso -> anderer RA) ?

Vor Gericht durchsetzbar nicht, das ist nur deren übliches Procedere und sie versuchen auf dem Wege, noch nebenbei die Kosten hochzutreiben.

quote:
Womit muss ich rechnen ?

Wie dir Tausende von Beiträgen in diesem Thread zeigen: nur weiteren Drohungen, mehr nicht.

quote:
Was hat es mit dem Beschluss auf sich

Damit haben die aus deiner IP deine Realdaten beschaffen lassen.

quote:
reicht das um mich in einem späterem Verfahren zu verurteilen

Das alleine nicht. Die Rechtsverletzung müßte man dir auch nachweisen.

Aber s.o., ein Verfahren wird es mit 99.9%iger Sicherheit nicht geben.

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von Snoop Pooper Scoop am 17.05.2011 14:25
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen torrent Vögel im Freien
[size=13px]
Hallo liebe Forumsuser, was haltet ihr von der abgeänderten modUE? Ist es falsch, richtig oder egal dem Tatvorwurf zu widersprechen?

[size=10px]abs. X. Ypsilon
Näger, Zimmer & blalbla
A.Schavan-Weg. 17
86355 Augsburg


31. 6. 2011

Unterlassungserklärung


Sehr geehrte Damen und Herren!
Den besagten Urheberrechtsverstoß habe ich nicht begangen. Ich habe keine gesetzeswidrigen Downloads getätigt. Mein WLAN ist verschlüsselt. Für entstandene Kosten kann ich schon daher nicht aufkommen.
Dennoch verpflichte ich mich, X. Ypsilon, – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber
rechtsverbindlich – gegenüber Berliner Vögelrechte VmbBH,

1. es auch zukünftig zu unterlassen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk 'xxx - Vögel im Freien' oder Teile davon im Internet oder auf sonstige Weise der Öffentlichkeit verfügbar zu machen, oder anderweitig auszuwerten.

2. für den Fall einer zukünftig eintretenden Verletzung des Unterlassungsversprechens
eine vom Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall
von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende, Vertragsstrafe an Berliner Vögelrechte VmBH zu zahlen.
Dieses Vertragsstrafe-Versprechen wird für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung
im Sinne von § 890 ZPO abgegeben.

3. Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein
verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden
Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben.

Us. & ppp.[/size]

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von patrinox am 12.07.2011 21:58
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
quote:
Ist es falsch, richtig oder egal dem Tatvorwurf zu widersprechen?

Sowas gehört da eigentlich nicht hinein, das kann man ja in einem Begleitschreiben angeben.

quote:
Ich habe keine gesetzeswidrigen Downloads getätigt.

Eher wird man dir doch Upload vorwerfen...

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von Snoop Pooper Scoop am 13.07.2011 12:57
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

vögel im freien
Download, Upload, Verwertung, Verbreitung, ist bei dem Theater doch eh das gleiche. Nicht das auch nur ein Deutsches Gericht wirklich technischen Sachverstand hätte. 805€ von armen Leuten wegen einem untergeschobenen Schmuddelstreifen rauben wollen. Was fällt diesen Personen ein, mit so etwas sittenwidrigem auch noch auf Bundesbürger loszugehen. Ist ja moderne Zuhälterei, die Juristen die sowas billigen (Gericht: Augsburg) sollten mal zum charakterlichen Eignungstest, so eine pornokratische, verkommene Baggage... weniger Anstand als die Mafia. Früher hätte es sowas nicht gegeben, und da lief die Wirtschaft besser... Gegen diese sittenwidrige Abzockerei muss politisch etwas unternommen werden.

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von patrinox am 13.07.2011 13:45
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
--- editiert vom Admin


von guest-12324.09.2012 14:20:16 am 13.09.2012 14:19
Status: Praktikant (20 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
Interessanter Hinweis (allerdings ist die Begründung des BGH auch so detailliert und nachvollziehbar, daß man sich fragt, wieso das OLG das nicht auch schon so verstanden hat).

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von Sheldon_Cooper am 13.09.2012 16:24
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
Mich hat es nun auch erwischt, mit zwei Abmahnungne wegen obskuren Filmen der Kategorie "geschenkt ist noch zu teuer", von Waldorf.
Es kamen auch schon Drohungen wie "wir haben ihre MAC gelogt", aber da ich selber Admin bin und und täglich mit IT arbeite - auch mit DMM und Oszi, weiß ich das die im Internet überhaupt nicht übertragen wird und hier nur rumgetrollt wird.
Siehe auch:
https://www.antispam-ev.de/wiki/Beweiskraft_eines_IP-Adress-Logs#Angeblich_gespeicherte_MAC-Adressen

Damit lasse ich mich nicht abspeisen; ich will eine Entschuldigung, eine Unterlassungserklärung und Schadenersatz, denn die Anschuldigungen sind frei erfunden und mir wird versucht etwas unterzuschieben. Ich biete seit Jahren nur ISO-Images von Linux-Distributionen an und nun wird ganz dreist unterstellt ich würde Filme anbiten!
Das lasse ich mir nicht gefallen, denn das sind falsche Verdächtigungen nach § 164 StGB sowie Rechtsmißbauch (§ 226 und § 242 BGB).
Durch die mangelhaften Massenabmahnungen von Waldorf kann hier auch
eine Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG, alte Bezeichnung: Grober Unfug) vorliegen. Über die Störerhaftung wäre zu überlegen auch die Rechteinhaber sowie die Urheber der Werke haftbar zu machen.


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von Willyt am 13.09.2012 19:08
Status: Stift (33 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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